Darf ein Hausverbot (In diesem Fall Friseursalon) ohne Begründung erteilt werden?

5 Antworten

Und die persönlichen Differenzen sind KEIN Grund? Diese Differenzen könnten so gravierend sein, dass sie auch an dem Arbeitsplatz ausgetrage nwerden könnten. Damit wäre eine "Störung des Betreibsablaufes" gegeben, und das Hausverbot begründet.

Wäre das Hausverbot nicht rechtmäßig, könnte er immer noch vreweigern, dich zu bedienen (Vertragsfreiheit). DANN hättest du aber in seinem Salon Nichts verloren, und das Hausverbot wäre rechtmäßig.

"Du komms da nisch rein!"

Für das Hausverbot reicht hier aber, wenn dein Ex sagt: "Beim Anblick der Person XY steigt mein Blutdruck, und meine Hände zittern." Betriebsfrieden gestört, Hausverbot rechtens.

Ein Hausverbot bei einem öffentlich zugänglichen Gebäude (Geschäft, Gaststätte, Frisörsalon, etc, das nicht besonders gegen Zugang geschützt ist, in Form von abgeschlossener Türe mit Klingel oder Doormen, wie Clubs und so) muss im Gegensatz zu besonders geschützem Raum (Dein Haus mit abschließbarer Haustüre, Club) begründet sein. Anders, wie das immr gerne behauptet wird.

Ein Hausverbot muss nicht schriftlich erfolgen.

De Ladeninhaber hat das Hausrecht, es steht ihm frei zu entscheiden wer in den Laden kommen darf und wer nicht. Ebenso steht es ihm frei zu entscheiden wem der Service angeboten und verweigert wird.

Das ist Hausrecht. Man kann reinlassen wen man will oder auch eben nicht.

Offensichtlich fürchtet man um den Betriebsfrieden.

Ja, es ist erlaubt. Der Inhaber/Inhaberin kann jederzeit jedem Hausverbot in ihrem Laden erteilen.

Muss das Hausverbot schriftlich erteilt werden und kann es dies auch nur vom Chef selbst?

@Milano1998

nein, ist auch mündlich möglich.

@Milano1998

Mündlich reicht aus und kann vom Chef oder befugten Person ausgesprochen werden

Du entscheidest doch auch wer in deiner Wohnung rein darf oder nicht.