Darf ein Hausmeister ein Fahrrad aus einem abgeschlossenen Fahrradkeller entsorgen?

7 Antworten

Ich habe viele Mieter die ein Fahrrad in den Abstellbereich stellen und es dann einfach schlicht vergessen. Selbst wenn sie die Wohnung verlassen vergessen sie diese Fahrräder mitzunehmen. Ich mache dann nach einer ganzen Zeit, wenn der Stellplatz überzulaufen droht an die entsprechenden Fahrräder Zettel an, dass sie zu entsorgen sind und kündige auf den Zetteln an, dass ich nach drei Monaten diese Räder entsorge. Danach stelle ich die Objekte noch mehrere Monate in den Heizungskeller. Meisten kann ich sie dann entsorgen, weil sich in der ganzen Zeit kein Besitzer gemeldet hat. Deine Verwaltung hat mit dem betreffenden Schreiben auch diesen Weg beschritten und der Hausmeister hat am Stichtag den Fahrradkeller von diesen Teilen befreit. Also ist Deine Aufregung völlig grundlos, da Du genügend Zeit hattest Dich um Deinen Drahtesel zu bemühen. Wenn ein Fahrrad nicht ständig benutzt wird kommt es in Deinen persönlichen Keller/Boden bis man es wieder benutzen möchte. Aber seinen Schrott auf allgemein Flächen abzuladen und hinterher einen Schuldigen ausmachen zu wollen ist dreist. Aber ich kenne diese vorgehensweise als Hausmeister auch von meinen Mietern. Aber nicht mit mir. Es gibt auch für die Mieter Spielregeln die einzuhalten sind!

Das Schreiben der Hausverwaltung wies ausdrücklich daraufhin, dass nicht zuzuordnete Fahrräder entsorgt werden. Sie hätten einen Aufkleber mit Ihrer Adresse am Fahrrad anbringen müssen. Nach Jahren sammeln sich in den Fahrradkellern oder Stellplätzen viele Fahrräder an, die von den (längst ausgezogenen) Besitzern einfach zurückgelassen wurden. Sie können gemäß der Hausordnung entsorgt werden, wenn zuvor ein HInweis auf eine soche Aktion ausgegeben wurde.

das sit ziemlich schwierig! aber wenn schon angekündigt wurde das geräumt wird warum stellst du es dann hinterher rein!

das ist eindeutig diebstahl und sachbeschädigung! anzeigen!

Dazu müssten die erstmal ermitteln, ob die Fahrräder im Keller wirklich keinen Besitzer (Mieter) haben. Ich sehe das als Diebstahl an. Das ist doch wohl die Höhe, was die Verwaltung sich da erlaubt hat.