Darf ein Handwerker zurücktreten?

7 Antworten

Du hast es schriftlich: Badewanne + Brausewanne in Flucht mit entsprechenden Maßen.

Dann kam der Einbautermin und die 80 x 75 Wanne war nicht da (denn die ist eher seltener und hat gewöhnlich Lieferzeit).

Macht ja nix, dann nehmen wir die 80 x 80...

Nein, das musst Du nicht hinnehmen, das ist grob gesagt PFUSCH.

Fordere den Betrieb auf (ab jetzt alles nur noch schriftlich!), die Wanne auszutauschen - so wie angeboten.

Drohe ansonsten mit rechtlichen Schritten.

Ist ne bittere Pille für den Handwerker (Fliesenarbeiten,..) aber letztlich hat er es selbst und ganz alleine vergurkt.

"Ging nicht anders" ist der Lieblingsspruch mancher Handwerker.

Doch, das wäre anders gegangen!

Grüße, ------>

Topotec  14.11.2016, 10:45

Davon, dass explizit vereinbart wurde, Wanne und Duschtasse in einer vorderen Flucht zu montieren hat der Fragesteller nichts erwähnt.

 

PoisonArrow  14.11.2016, 10:48
@Topotec

Das wird aufgrund der baulichen Begebenheiten wohl nicht anders machbar sein.

Außerdem ist eine 75er Duschwanne so gut wie immer die Verlängerung der ebenso breiten Badewanne.

Die Anordnung steht ja auch nicht zur Debatte, das kann man der Frage ja entnehmen.

Es wird ganz sicher der Grund sein, wie in meiner Antwort zu lesen.

Grüße, ----->

Pancho70 
Fragesteller
 14.11.2016, 10:56

Explizit wurde nichts vereinbart.Erkennbar eben nur an den Maßangaben der Badewanne & Duschwanne

Topotec  14.11.2016, 11:11
@Pancho70

Daran, dass ein Maß von Bauteilen identisch ist, wird kein Richter dieser Welt erkennen, dass die Teile in einer Flucht eingebaut werden sollten, dass sind Vermutungen!!! Solange die Wanne und Duschwanne fachgerecht montiert wurden, liegt in dem Absatz, der dort jetzt besteht, kein Mangel vor!

PoisonArrow  14.11.2016, 11:20
@Pancho70

Da kann sich der Handwerker nicht rausreden.

Wenn zwar die Einbausituation nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt ist, so ist das in Deinem Fall wohl dennoch eindeutig und auch von Absicht / Durchführung her übereinstimmend.

Fakt ist: Im Angebot steht die 75er Wanne, die Aufstellung erfolgt in Flucht mit der Badewanne.

Die 75er Duschwanne hatte kein Händler am Lager, der Handwerker hat sie möglicherweise vergessen zu bestellen, was auch immer. Zum Einbautermin war die Duschwanne jedenfalls nicht da.

80 x 80 ist überall erhältlich und sofort verfügbar. Also: rein mit der Wanne, vielleicht / hoffentlich sagt der Kunde ja nichts...

Da jetzt eine brauchbare Duschabtrennung zu montieren, ist entweder "Gebastel" oder eine deutlich teurere Maßanfertigung.

Abgesehen davon ist da ein (hässlicher) Versatz in der Flucht, der mit der angebotenen Duschwanne NICHT da wäre.

Würde mich da auf keine Diskussionen einlassen.

Grüße, ------>

PoisonArrow  14.11.2016, 11:28
@Topotec

Also, wenn Du jetzt nicht aus der Sanitär / Heizungsbranche kommst, versteh ich ja Deinen Einwand.

Ansonsten ist das Unsinn.

Es ist nicht "fachgerecht" - denn die IST-Situation hat einen ungewünschten Versatz in der Flucht, welche dem Endkunden eine unschöne und kostenintensive Folgesituation schafft.

Kann sein, dass die falsche Duschwanne korrekt aufgestellt und angeschlossen wurde, ja. Aber dennoch ist hier ein falscher, nicht angebotener (und somit nicht vereinbarter) Artikel verwendet worden.

Ich denke nicht, dass der Kunde in diesem Fall überhaupt klagen muss. Die Androhung dazu wird vermutlich reichen, weil der Handwerker genau weiß, was er da verzapft hat.

Grüße, ----->

Stell mal Bilder rein. Normalerweise muss er sich an die Angebotenen Artikel halten, solange keine weitere Rücksprache gemacht worden ist. Einfach nicht zahlen und auf Ausbesserung beharren.

Kostenvoranschlag, da stehen alle relevanten Teile drin, da hat er sich dran zu halten; es ist sein Problem die Teile zu besorgen. 

Wie kann man bei einem angefangenen Auftrag noch zurücktreten? 

Laut Handwerker ist das jetzt so,

Pfusch³ - soll er halt seine Teile wieder ausbauen. der nächste wird es besser machen - Zahlen würd ich dem erst mal gar nix. 

Beweise sichern durch Fotos und den Kostenvoranschlag gut aufheben, das wird ein Nachspiel haben

Wenn er dir einen passenden Kostenvoranschlag mit den von dir gemütlichen Maßen 80 x 75 gemacht hat, und dann einfach eine 80 x 80 eingebaut hat, ist er dafür verantwortlich und kann nicht einfach so zurücktreten. Wenn im Kostenvoranschlag allerdings 80 x 80 stand, und du das einfach so akzeptiert hast, dürfte er im Recht sein.

Pancho70 
Fragesteller
 14.11.2016, 10:44

Habe am 09.09.2016 eine eMail als pdf erhalten!Da standen keine Preise und Maße bei.Nur die gesamte Summe für das Vorhaben.Arbeitskosten inkl Material.Habe dann am 20.09.2016 eine eMail mit einer angehängten Word Datei bekommen in der dann Maße und Preise für Material und Arbeitskosten standen.Der Auftrag wurde am 12.09.2016 per myHammer erteilt.

peterobm  14.11.2016, 11:05
@Pancho70

Nur die gesamte Summe für das Vorhaben.Arbeitskosten inkl Material.

das wäre ein Angebot

eMail mit einer angehängten Word Datei bekommen in der dann Maße und Preise für Material und Arbeitskosten standen

sieht eher wie ein Kostenvoranschlag aus, Spezifiziert

Hier ist wichtig: Welcher Vertrag liegt vor, VOB oder Werkvertrag nach BGB? Was genau wurde vereinbart, schriftlich oder mündlich?

Grundsätzlich schuldet der Auftragnehmer eine bestimmte Leistung, wird diese nicht erfüllt, hat er auch keinen Anspruch auf die (volle) Vergütung!

 

Pancho70 
Fragesteller
 14.11.2016, 10:51

Habe am 09.09.2016 eine eMail als pdf erhalten!Da standen keine Preise und Maße bei.Nur die gesamte Summe für das Vorhaben.Arbeitskosten inkl Material.Habe dann am 20.09.2016 eine eMail mit einer angehängten Word Datei bekommen in der dann Maße und Preise für Material und Arbeitskosten standen.Der Auftrag wurde am 12.09.2016 per myHammer erteilt.

Topotec  14.11.2016, 11:03
@Pancho70

Aber ihr habt nicht explizit die Ausführung in einer Flucht vereinbart, schriftlich oder mit Zeugen?

 

Topotec  14.11.2016, 11:08
@Topotec

Der Handwerker schuldet Ihnen auf jeden Fall die vertraglich vereinbarten Leistungen, wenn schon nichts genau der Einbau vereinbart wurde, dann aber trotzdem die Duschkabine und ein mangelfreies Werk. Das Gestückel der Fliesen da ist grauenhaft und in meinen Augen ein Mangel.

Zurücktreten kann der Handwerker nur mit einem hinreichenden Grund, z.B. wenn das Vertrauen zw. AN und AG zerrüttet ist.

Lassen Sie sich ggf. beim Verbraucherschutz oder bei einem Anwalt für Vertrags- und Baurecht beraten!