Darf ein Gerichtsvollzieher ohne Unterschrift eines Richters sein Amt ausüben?

5 Antworten

Das übliche Reichsbürger-Gefasel ohne Inhalt und bar jeglicher zumindest rudimentärer juristischer Kenntnisse.

Nur mal so als Hinweis: Ein PfÜB bedarf zwar eines amtlich vorgeschriebenen Formulars, ist aber auch ohne Unterschrift gültig, sofern nicht selbige durch Gesetz vorgeschrieben ist. Siehe dazu § 829 Abs. 4 ZPO - dort steht zwar der Formularzwang, aber gerade nichts über eine etwaige Unterschriftserfordernis.

Mein Kollege ist weit davon entfernt ein Reichsbürger zu sein.

Was ist mit diesem Artikel?

https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html

@HeymM
Mein Kollege ist weit davon entfernt ein Reichsbürger zu sein.

Sagt wer?

Anyway: Erstens ist das kein Artikel, sondern ein weiterer Paragraph der ZPO, und zweitens steht das weder in einem inhaltlichen Zusammenhang zur Frage, noch widerspricht es der Rechtspraxis.

Ein Urteil wird unterschrieben und bei Gericht archiviert. Ausgehändigt werden keine Urteile, sondern Urteilsausfertigungen der Gerichtsstelle, und die sind eben genau *nicht* unterschrieben, sondern tragen den Stempel der Gerichtsstelle.

Was das mit einem PfÜB zu tun hat (der keine Unterschrift benötigt), ist auch nicht zu erkennen.

@FordPrefect

Sage ich, da ich meinen Kollegen kenne ;o).

Okay, verstanden.

Gibt es denn irgendwo ein Gesetz, das die Unterschrift eines staatlichen Richters benötigt, damit der Gerichtsvollzieher sein Amt ausführen darf?

Ich brauche natürlich feste Argumente um meinen Kollegen davon zu überzeugen, das sein Ansicht falsch ist.

@HeymM

Das Einzige, was mir hier spontan einfiele, wäre ein Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft gem. § 802g ZPO. Den Antrag stellt der GV respektive der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht.

@FordPrefect

noch nicht mal der Haftbefehl zur Erwingung der VA ist vom Richter unterschrieben ....

woher ich das weiß: ein ehmaliger Mandant von mir hat den Haftbefehl vorliegen, KEINE Unterschrift drauf

@wurzlsepp668

Wie kann dann der Haftbefehl vollzogen werden, ohne das ein Richter vorher zugestimmt und unterschrieben hat?

Das musst Du mir aber mal genauer erklären.

@FordPrefect
§ 802g ZPO (2) 1 Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. 2 Der Gerichtsvollzieher händigt dem Schuldner von Amts wegen bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aus.

Und diese beglaubigte Abschrift muss nicht von einem zuständigen Richter unterschrieben sein, damit alles nach Gesetz und Ordnung abläuft?

Wenn es nicht unterschrieben werden müsste, dann könnte ja jeder kleine Polizist oder Gerichtsvollzieher mit solch einem Wisch alles machen.

Und genau das zweifelt mein Kollege an.

Ich kann aber auch aus diesen § nichts daraus herauslesen.

Ich suche aber nach Gesetzen, die es dem Gerichtsvollzieher oder dem Polizisten ermöglicht, auch ohne Unterschrift des Richters, ihre Forderung rechtsmäßig zu vollstrecken.

Ist das so schwierig zu verstehen?

@HeymM

wurde dir bereits einige Male erklärt! das Original des Haftbefehls ist bei den Gerichtsakten, DORT ist die Unterschrift des Richters drauf!

und du hastz anscheinend NULL Plan, was eine beglaubigte Abschrift ist, richtig?

@wurzlsepp668
das Original des Haftbefehls ist bei den Gerichtsakten, DORT ist die Unterschrift des Richters drauf!

Und? Was soll ich damit?

Erklärungen und Phrasen habe ich hier genug bekommen.

Die reichen mir aber nicht.

Du hast anscheinend immer noch nicht begriffen.

Ich brauche Quellen, welche die Ansicht meines Kollegen widersprechen.

Quellen, wie z.B. Gesetzestexte, die einwandfreie Argumente liefern.

Erzählen kann mir hier jeder viel.

Reichsbürgerblödsinn.

Urteile werden vom Richter unterschrieben und landen im Gerichtsarchiv im Original, kopien die ausgehändigt werden werden beglaubigt. Und das SEK kommt höchtens wenn Waffen vermutet werden, im Regelfall wird einfach der Lohn oder das Konto gepfändet wenn vorhanden.

Drum rum auf die Art kommen höchstens Hartz4 Empfänger & co weil sie vom Gesetz (das die Reichsbürger ja nichtmal anerkennen) geschützt werden.

Reichsbürgerblödsinn.

Mein Kollege ist kein Reichsbürger.

Er behauptet lediglich das es Gerichtsvollzieher gibt, die OHNE Unterschrift eines staatlichen Richters bei den Bürgern anklopfen, obwohl sie wissen das dies rechtswidrig ist und das bei mehrfacher Ablehnung desselben das SEK anrückt.

@HeymM
Er behauptet lediglich das es Gerichtsvollzieher gibt, die OHNE Unterschrift eines staatlichen Richters bei den Bürgern anklopfen

Schon der Begriff "staatlicher Richter" ist eindeutig ein Indiz für die Reichsbürgergehirnwäsche. Oder gibt es in der BRD irgendwo private Richter, von denen ich noch nichts gehört habe?

Und der PfÜB wird nicht unterschrieben. Ende.

obwohl sie wissen das dies rechtswidrig ist

Ja, bestimmt.

und das bei mehrfacher Ablehnung desselben das SEK anrückt.

Wohl eher die Männer in den weißen Anzügen.

@FordPrefect

Das ist jetzt keine Antwort, die ich erhofft hatte.

Mein Kollege ist aufrund der ersatzlosen Streichung des Artikel 15 GVG auf die Idee gekommen, das es automatisch keine staatlichen Richter geben kann, sondern nur noch Private.

Kannst Du mir denn ein oder mehrere Quellen liefern, die zeigen, das es nicht so ist, damit ich meinen Kollegen vom Gegenteil überzeugen kann?

Und bitte lass´ dieses Reichsbürgertum aus dem Spiel. Mein Kollege hat damit nichts zu tun.

Es passiert leider sehr häufig, das man zu schnell in eine Schublade gesteckt wird.

Danke.

@HeymM

es gibt nicht nur einige... alle Gerichtsvollzieher haben keine Unterschrift des Richters dabei. Mal abgesehen dass ein Richter sowiso nur unterschreibt wenn es einen Prozess gibt und der Rest (sowohl ein Titel aus einem zivilrechtlichen Mahnbescheid als auch ein Titel aus einem bestandskräftigen Gebühren/Beitrags/Steuerbescheid) überhaupt keine Unterschrift bedarf bleibt im ersten Fall (z.B. Zahlungsklage) die Unterschrift bei Gericht.
Und SEK ist schlichtweg schwachsinn sofern nicht eine Gefahr für leib und leben für den GV etc. besteht).

@HeymM
Mein Kollege ist aufrund der ersatzlosen Streichung des Artikel 15 GVG auf die Idee gekommen, das es automatisch keine staatlichen Richter geben kann, sondern nur noch Private.

Hanebüchener Unsinn, und genau damit nerven die lieben Reichsbürger die Verwaltung.

Kannst Du mir denn ein oder mehrere Quellen liefern, die zeigen, das es nicht so ist, damit ich meinen Kollegen vom Gegenteil überzeugen kann?

Was glaubst du denn, wer die Richter bezahlt? Oder warum Richter allesamt Beamte des Landes respektive Bundes sind? -> ARt. 92 ff GG.

Und bitte lass´ dieses Reichsbürgertum aus dem Spiel.

Dann hör mit diesem sinn- und inhaltslosen Frage-Antwort-Spiel auf. Das ist nämlich genau deren Argumentationslinie.

Mein Kollege hat damit nichts zu tun

Ganz offenkundig schon. Oder glaubst du, RB ist man nur, wenn man den passenden handgedruckten Reichspass vor sich herträgt?

@HeymM

Nur weil ein Gesetz gestrichen wird heißt es nicht das an dessen stelle nicht ein anderes Gesetz gültig wird... das ist sogar der Normalfall.

@geheim007b

Lassen wir das SEK mal außen vor.

Und darüber gibt es einen Gestzestext, das also ein Gerichtsvollzieher einfach mal so ohne Unterschrift des zuständigen Richters sein Amt vollstrecken darf?

Wo steht das?

Bitte Quelle nennen.

Das ist übliches Reichsbürger-Geschwafel. Auf so etwas würde ich gar nicht erst eingehen. Die Gerichtsbarkeit ist grundlegend in Art. 92 ff. GG geregelt und wird in der ZPO, StPO und dem GVG näher konkretisiert. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Art. 92 ff. GG sagt nichts von dem aus, wonach ich gefragt habe.

Aber danke.

@HeymM

Doch tut er. Deine ganze Frage basiert auf der Annahme, dass es keine Gerichtsbarkeit gibt da § 15 GVG abgeschafft wurde. Art. 92 belegt das Gegenteil sodass alle weitere Überlegungen überflüssig sind.

@uni1234

Pu, ist das denn so schwierig?

Wo steht in Art. 92 ff. das ein Gerichtsvollzieher ohne richterliche Unterschrift sein Amt vollstrecken darf?

Zeig es mir und ich bin der glücklichste Mensch auf Erden.

Das ist meine Frage gaaaaaaanz weit oben.

Wo bin ich hier bloß gelandet?

Moin,

ohne Durchsuchungsbeschluss kommt ein GV nur mit Einwilligung des „Hausherren“ in die Wohnung/aufs Grundstück. Die durchsuchungsanordnung kann nur ein Richter erlassen. Da er diese AO auch unterschreiben muss, hat man doch seine erforderliche Unterschrift.

vgl. §§ 758 ff. ZPO

Der Paragraph sagt aber nichts darüber aus, ob eine richterliche Anordnung nebst Unterschrift vorhanden sein muss.

Der Gerichtsvollzieher kann seine eigene Unterschrift nicht setzen um seine übertragene Forderung von der Gerichtsbarkeit durchzusetzen.

Oder gibt es dazu irgendein Gesetz, welches das zulässt?

Dann bitte Quellen dazu.

Danke

@HeymM

Ich hab geschrieben fortfolgende (ff.), das bedeutet, dass es ab § 758 losgeht, man aber auch die folgenden §§ lesen muss. aber für dich mach ich es hoffentlich noch mal richtig deutlich. § 578a Abs. 1 Satz 1: „Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll.“

und gleicher § Abs. 5: Die Anordnung nach Absatz 1 ist bei der Zwangsvollstreckung vorzuzeigen.

muss ich jetzt auch Noch raussuchen, wo es steht, dass ein Beschluss unterschrieben werden muss?!

@HeymM
Der Paragraph sagt aber nichts darüber aus, ob eine richterliche Anordnung nebst Unterschrift vorhanden sein muss.

Das sagt er auch nicht, weil das zur Durchführung der Handlung vor Ort eben gerade nicht notwendig ist. Unterschrieben wird der Beschluss, nicht die Ausfertigung. Und was

Der Gerichtsvollzieher kann seine eigene Unterschrift nicht setzen um seine übertragene Forderung von der Gerichtsbarkeit durchzusetzen.

nun heißen soll, weiß nur der große Reichsbürger alleine.

@EphraimUlk
muss ich jetzt auch Noch raussuchen, wo es steht, dass ein Beschluss unterschrieben werden muss?!

Hey, klasse. Du hast es verstanden. Gute Idee.

Ja, suche es heraus. Und zwar unterschrieben von einem Richter!

Denn alles andere kannte ich schon. Sorry.

Sonst würde ich hier diese Frage nicht stellen.

@FordPrefect
Das sagt er auch nicht, weil das zur Durchführung der Handlung vor Ort eben gerade nicht notwendig ist. Unterschrieben wird der Beschluss, nicht die Ausfertigung.

Mir ist völlig egal ob der Gerichtsvollzieher einen unterschriebenen Beschluss oder Ausfertigung bereithält. Davon ist in der Frage auch nicht die Rede.

Mir geht es nur darum, ob ein Gerichtsvollzieher überhaupt handlungsfähig sein darf, wenn er kein vom Richter unterschriebenes Dokument zur Durchsetzung seiner Forderung bereithält.

Reicht es schon aus, das der Gerichtsvollzieher als juristische Person vor der Tür steht und sich ausweist, um seine Tätigkeit zu vollstrecken oder muss er ein vom Richter unterschriebenes Dokument bei sich haben?

DAS ist meine Frage. Dazu möchte ich Quellen, die das bestätigen.

Bisher konnte mir keiner hier dies hilfreich beantworten.

Ist das jetzt verständlich angekommen? Oder soll ich es langsamer schreiben?

@HeymM
Mir ist völlig egal ob der Gerichtsvollzieher einen unterschriebenen Beschluss oder Ausfertigung bereithält.

Das kann dir auch völlig egal sein, weil die Ausfertigung nicht unterschrieben ist, sondern beglaubigt.

Davon ist in der Frage auch nicht die Rede.

Du hast ja auch nichts gefragt, sondern nur Thesen in den Raum gestellt..

Mir geht es nur darum,

Nein. Aber egal.

ob ein Gerichtsvollzieher überhaupt handlungsfähig sein darf,

Was auch immer das bedeuten soll.

wenn er kein vom Richter unterschriebenes Dokument zur Durchsetzung seiner Forderung bereithält.

Ja. Dies ist aber bereits x-mal alleine in diesem Thread bestätigt worden.

Reicht es schon aus, das der Gerichtsvollzieher als juristische Person

Blödsinn. Eine juristische Person wäre ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der GV ist ein Staatsbeamter im mittleren Dienst.

vor der Tür steht und sich ausweist, um seine Tätigkeit zu vollstrecken

Er vollstreckt nicht seine Tätigkeit, sondern er führt die ihm zugewiesenen Aufgaben im Rahmen seiner Dienstbeschreibung und Handlungskompetenz aus, die ihm kraft Auftrag bzw. Dienstpflicht zugewiesen wurden. Vollstreckt wird ein gerichtlicher Titel, für den wiederum die ZPO den entsprechenden Handlungsrahmen definiert - nämlich die Pfändung, die Abgabe der EV und die notfalls erforderlichen Zwangsmaßnahmen unter Zuhilfenahme der Polizei.

oder muss er ein vom Richter unterschriebenes Dokument bei sich haben?

Zum x-ten Mal - nein. Hart er nicht (hat er nie) und benötigt er auch nicht. Benötigt werden die Dokumente, die ihn zur Durchführung legitimieren - nämlich der ihm übermittelte Auftrag und sein Dienstausweis.

Dazu möchte ich Quellen, die das bestätigen.

Guckst du ZPO. Und wenn du irgendwo findest, dass eine unterschriebene Ausfertigung von Irgendwas für eine Vollstreckungshandlung oder eine andere Maßnahme des GV vonnöten wäre, dann darfst du wiederkommen.

Das klingt schwer nach einem sogenannten "Reichsbürger". Die können zwar meistens nichts für ihre Krankheit, aber sie sollten auch nicht ernst genommen werden.

Glaube ich nicht so ganz.

@SchatziMausi22

Das ist wirklich so. Die meisten echten Reichsbürger können nichts für ihre Krankheit. Nachahmer sind natürlich ausgeschlossen. Die wollen nur "Anti-Staat" sein und Ärger machen.

@knutschzwiebel

Ich bin kein Reichsbürger, aber bei den Gerichtsvollziehern war vor ein paar Monaten eine Änderung, aber frag mich nicht welche.

@knutschzwiebel

Ich denke das Deine Art über Menschen zu schreiben nicht richtig ist.

Menschen, die meinen das das Deutsche Reich fortbesteht, sind nicht krank.

Sie sind vielleicht unwissend oder uninformiert, aber nicht krank.

Definitiv ist mein Kollege kein Reichsbürger. Dennoch vertritt er durchaus die Ansicht, die der Reichsbürgerszene zuzuordnen sind.

Und diese Ansichten sind nicht unbedingt abwegig.

@HeymM
Und diese Ansichten sind nicht unbedingt abwegig.

Doch, sind sie, und zwar vollständig.

@FordPrefect

Nenne mir Quellen, die nachvollziehbare Argumente liefern, das ein Gerichtsvollzieher ohne die Unterschrift eines staatlichen Richters in private Wohnungen eindringen kann.

Dann bekommst Du von mir einen "Daumen hoch".

Ansonsten schweige für immer. ;o)

@HeymM

So wie du schreibst, scheinst du auch einer von diesen Reichsbürgern zu sein :D

@HeymM
Nenne mir Quellen, die nachvollziehbare Argumente liefern, das ein Gerichtsvollzieher ohne die Unterschrift eines staatlichen Richters in private Wohnungen eindringen kann.

Wieso soll ich Argumente für etwas liefern, was niemand hier je behauptet hat - außer dir und deinem angeblichen Kollegen?

Der GV hat einen Anspruch auf Betreten und Durchsuchen der Wohnung des Schuldners; so bestimmt es § 758 ZPO. Aber: Er darf die Wohnung nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss auch gegen den Willen des Schuldners betreten -> § 758a ZPO. Auch die Ausnahme bei Gefahr der Verhinderung der Vollstreckung ist dort geregelt.

Und wenn das jetzt wieder auf das Unterschriftenthema hinauslaufen soll - der Durcsuchungsbeschluss wird natürlich unterschrieben, aber die Ausfertigung nicht.

@knutschzwiebel

Jaja, Schublade auf, Schublade zu. Verschone mich mit diesen kruden Ansichten ;o).

Es geht nichts weiter als um eine sachliche Auseinandersetzung zwischen zwein ganz normalen Kollegen.

Nix Reichsbürgergebrabbel. Manoman. Ist das eine Zirkus hier.
Alle schreiben hier ein Zeug - aber nix handfestes.

Nur Meinungen und Ansichten - keine Quellen.

Alles was mir hier um die Ohren gehauen wird ist polemisches Gestammel und Schubladendenken, von Vorurteilen geprägt. Echt schlimm.

Ich frage demnächst einen Anwalt, der sollte sich auskennen.

Hier ist es sinnlos.

@FordPrefect
Wieso soll ich Argumente für etwas liefern, was niemand hier je behauptet hat - außer dir und deinem angeblichen Kollegen?

Was ist das hier für ein Kindergarten?

Du sollst mir keine Argumente liefern. Ich schreibe auch nicht das hier jemand etwas behauptet. Wo steht das bitte schön?

Und zum tausendsten mal: Nenne mir Quellen, das eine Unterschrift vor Ort zwingend notwendig ist um eine Amtshandlung durchführen zu können.

§ 758 ZPO sagt nicht ein Wort darüber aus.

@HeymM

Nenne mir nachvollziehbare Argumente dass Gerichtsvollzieher nicht nackig in der Münchner U-Bahn ukulele spielen dürfen. Gesetze, AGBs, irgendwas :-).

@HeymM

Er interpretiert es um dass Urteile vom Richter unterschrieben werden müssen und erwartet dass er das Original bekommt in Unkenntniss der Vorgänge in der realen Welt. Vermutlich möchte er auch einfach sein Weltbild bestätigt haben und der Kumpel ist er selbst. Und das mit dem SEK Einsatz... nunja. Ich glaube mehr muss man da auch nicht mehr sagen ;). Ist bestimmt so... mit hubschrauber abseilen und blendgranaten... :-)

@HeymM
Und zum tausendsten mal: Nenne mir Quellen, das eine Unterschrift vor Ort zwingend notwendig ist um eine Amtshandlung durchführen zu können.

Warum soll ich dir auf einmal Quellen für etwas liefern, was ich nie behauptet habe? Kommst du jetzt mit deinen eigenen gespaltenen Persönlichkeiten durcheinander?