Darf ein Gerichtsvollzieher Geräte aus dem Kinderzimmer mitnehmen..? (Handy;Laptop)

7 Antworten

Wenn diese Gegenstände nicht Lebensnotwendig sind, darf er das. z.B Wenn ein TV gerät in der Wohnung ist, muss kein zweites da sein. Ein Kind muss auch kein Laptop haben wenn es noch einen weiteren PC in der Wohnung gibt. Du müsstest dann schon nachweisen, dass diese Gegenstände nicht dem Schuldner gehören. Wird bei einem minderjährigen Kind eventuell schwer.

Dürfen dürfte er das, aber wenn es sich wirklich um Sachen handelt, die augenscheinlich dem Kind gehören, dann wird er sie nicht mitnehmen. Ist jedoch erkennbar, dass man die Sachen lediglich dort untergestellt hat, um eine Pfändung zu umgehen, dann wird er die sicherliche mitnehmen. Sollte er aber trotzdem Sachen mitnehmen, die dem Kind gehören, so gibt es immer noch die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage für das Kind. Die müssten die Sorgeberechtigten dann für das Kind beim zuständigen Gericht einreichen und dort wird dann entschieden, ob die Sachen gepfändet bleiben oder die Pfändung aufgehoben wird.

ja, wenn das kind noch nicht volljährig ist, und du die sachen bezahlt hast.

Wenn dagegen dein kind die sachen bezahlt hat, darf er das nicht, aber du musst nachweisen, das nicht du das gezahlt hast, was normalerweise nicht einfach ist

Es geht ja zunächst nicht darum wo die Geräte räumlich sondern in wessen Eigentum sie stehen !

Selbstverständlich, außer es ist nachzuweisen, dass die Geräte dem Kind gehören.