darf ein gerichtsvollzieher die wohnung betreten wo man nicht gemeldet ist

5 Antworten

Entweder man läßt ihn freiwillig rein, oder er hat einen Durchsuchungsbeschluß.

Wenn man in einer Wohnung nicht gemeldet sit, es aber Anzeichen gibt, dass man dort wohnt (Adresse wurde bei Bestellungen angegeben, man wird dort häufig angetroffen usw.) dann bekommt er den Durchsuchungsbeschluss.

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass du dort wohnhaft bist, dann ja. Es gibt zwar die Meldepflicht, aber es kann ebenso gut sein, dass du einfach untertauchen möchtest. Wenn das deine Bleibe ist, dann darf er das.

wenn er vermuten kann, dass dort einer der schuldner wohnt, kann er das wohl machen: immerhin "verzichten" ja viele "pleitegeier" gern auf die beschriftung von briefkasten- oder tür-\klingelschildern, weil sie weder wert auf mahnungen noch auf bestimmte besucher legen. ich habe ein paar jahre lang pfandgegenstände für gerichtsvollzieher eingesammelt und befördert und kenne daher die gegebenheiten ganz gut.

Wenn Du ihn hereinlässt darf er das. Ohne Zustimmung der Bewohner darf er in jede Wohnung nur mit Durchsuchungsanordnung.