Darf ein gehefteter Vertrag in Papierform gelöst werden, um diesen einzuscannen?

4 Antworten

Ein Vertrag wird oft von 2 Seiten unterschrieben und der Absender sollte einen Entwurf in seinen Unterlagen haben. Wenn beide Parteien unterschrieben haben, sollte jedem eine Ausfertigung des Vertrages, im Original unterschrieben, vorliegen.

Wenn es normal geheftet ist, sehe ich hier kein Problem. Ist es über Ösen verbunden, würde ich das Risiko nicht eingehen. Dann würde ich die Seiten lieber einzeln scannen.

Es kommt drauf an um welche Art von Vertrag es geht und warum du den zum jetzigen Zeitpunkt scannen willst.

In diesem Fall wird der Vertrag nur uns zugesandt. Um die Glaubwürdigkeit des Scans geht es mir hier nicht. Ganz besonders eben nur, ob das erneute Heften (Was in jedem Fall spuren hinterlässt) zu Problemen führen kann. Das man Papier knicken kann ist mir klar, aber bei vielen Seiten ist der Einzug eben doch schneller.

@louis112

Da wir dienstlich fast alles scannen, schreckt mich eine normale Heftung auch bei einem Vertrag nicht ab. Klammerlöser, Einzugscanner, neu mit grobem Anpeilen der alten Klammer neu heften, Orginal abheften ( außer notarielle Urkunden)

Wenn der Inhalt des Vertrages mal einer gerichtlichen Prüfung standhalten muss und die Vertragspartner haben unterschiedliche Vertragsinhalte in der Beweisführung, entscheidet zur Not der Richter was denn nun stimmt.

Die Entscheidung musst du selbst treffen. Bleibt der Vertrag bei dir, hätte ich damit keinen Stress.

Die Frage ist, was ist das für ein Vertrag?

Du kannst eine normale Heftung immer lösen und neu setzen. Das hat keine rechtlichen Folgen. Der Vertragspartner hat ja auch ein Gegenstück und die Seiten sollten ( sind ) nummeriert..

Anders sieht es bei einem notariell beurkundetem Vertrag aus. Den darfst du auf keinen Fall auseinander pflücken!

Gegebenenfalls kann jedes gescannte Dokument angezweifelt werden....man müsste es also beglaubigen lassen.

Getackerte Seiten kann man auch knicken, um sie zu scannen. (oder lösen und neu tackern)