darf ein Fotograf ein Klassenfoto mit meinem Kind machen ohne meiner erlaubniss?

21 Antworten

Ich denke, du musst die Bilder weder bezahlen, noch zurückgeben. Ich habe den Ärger mit den unverlangten Schulfotos auch jedes Jahr. Ich habe den Fotografen auch schon gebeten, das Fotografieren meiner Kinder zu unterlassen, trotzdem passiert es wieder. Wir wollen die Fotos nicht, aber in der Schule trauen die Kinder sich nicht "nein" zu sagen. Da wir ich die Fotos nicht in Auftrag gegeben habe (Kinder sind nicht geschäftstüchtig), sind sie nicht Eigentum des Fotografen. Im Supermarkt gibt man Kindern doch auch nicht ungebeten Ware mit nach Hause und schickt dann eine Rechnung hinterher. Die Fotos wandern bei mir in den Müll, die Mahnungen auch.

Du kannst ja Deinen Sohn an diesem Tag daheim lassen, wenn Du es nicht willst. Außerdem musst Du kein Bild nehmen, also musst Du auch nicht zahlen. Den Kindern wird es vorher bekannt gegeben, wenn ein Bild gemacht wird.

Na, soll der Klassenlehrer erst mal ein Rundschreiben verfassen, damit alle Eltern ihr Einverständnis geben¿

Es ist unbillig den anderen Kindern gegenüber, wenn Dein Kind nicht mit auf das Klassenfoto käme, denke mal in dann 50 Jahren, wenn dann Klassentreffen ist, dann erinnern sich alle gerne an ihre Mitschüler/innen. Und Dein Kind¿

Die Rechtslage ist eindeutig und vollkommen anders als oben dargestellt.

In aller Regel liegt keine Bestellung der Fotos durch die Eltern vor! Damit handelt es sich um unverlangt zugestellte Ware. Und die braucht man nicht zurückzugeben und kann sie im Gegenteil nach eigenem Ermessen behalten und verwenden.

Punkt.

Und das ist auch gut so, denn das Geschäftsmodell der Fotografen setzt auf sozialen Druck durch die eigenen Kinder. Die bringen stolz schöne Fotos von sich mit und dann ist man als Elternteil der Doofe, wenn man sie zurückgibt.

Damit der Fotograf an sein Geld kommt, braucht er wie jeder andere Geschäftsmann einen Kaufvertrag.

Im übrigen wird er auch gar nicht mahnen können, denn die Schule darf selbstverständlich in keiner Weise Adressdaten der Schüler oder andere personenbezogene Daten an Dritte geben. Der Schulleiter ist nach allen einschlägigen Landesschulgesetzen für die Einhaltung des Datenschutzes persönlich verantwortlich.

Danke, ich habe die bisher zwar immer wieder zurück gegeben aber gut zu wissen, dass ich das nicht mal müsste

Bilder von Personen machen ohne einverständniss ist strafbar, auf für Fotografen. ODER ?

nein, es ist für nichts und niemanden strafbar. du darfst den ganzen tag knipsend durch die gegend rennen. es ist nur verboten, ein bild, auf dem jemand deutlich zu erkennen ist, zu veröffentlichen , ohne zustimmung. also egal ob veröffentlichung im netz, in flyern, schaufenstern, zeitungen etc. es handelt sich bei dem angebot der gedruckten version eines fotos an die eltern nicht um eine veröffentlichung, sondern um ein angebot. über dieses müssen die eltern nicht vorher informiert werden.

und wie schon viele gesagt haben : es behalten , ohne zu bezahlen ist diebstahl. und vorsicht, solltest du nun deine ansicht, die ja rechtlich nicht richtig ist, auch noch verbreiten und den fotografen namentlich nennen dabei, so kann er dich auf schadensersatz , umsatzausfall und verleumdung verklagen.

also viel spaß bei deinem sturkopf. gib die fotos zurück, bitte darum, die originaldateien zu löschen, und dann sollte die welt wieder gut sein.

lieben gruß von einer fotografin, die wegen solchen eltern wie dir, keine schul-und kindergartenfotografie mehr anbietet.