Darf ein Deutscher Bürger der die Doppelte Staatsbürgerschaft hatt von dem anderen Land zur Wehrpflicht herangezogen werden?


23.05.2022, 16:14

Also wenn diese Personen in Deutschland wohnt

7 Antworten

Ja.

Unter Umständen muss man dann zweimal Wehrdienst (bzw. Ersatzdienst) leisten.

Ja natuerlich. Die deutsche Staatsangehoerigkeit schuetzt ihn nicht vor gesetzlichen Pflichten, die er als Staatsangehoeriger eines anderen Staates hat.

Allerdings ist er in Deutschland fuer den anderen Staat kaum greifbar. Das aendert sich aber schlagartig, wenn er mal dort hin reist.

Na ja, als Staatsbürger hat man sowohl Rechte als auch Pflichten. Wenn bei jemandem mit doppelter Staatsbürgerschaft einer dieser Staaten zum Wehrdienst einberuft ist dementsprechend Folge zu leisten, immerhin hat man sonst auch die Konsequenzen zu tragen (sofern man vorhat dieses Land jemals wieder zu besuchen).

Salue

Die Europischen Länder haben da Vereinbarungen getroffen. Aufgeboten zum Militärdienst (nach den dortigen Bestimmungen) werden nur Doppelbürger in ihrem Wohnsitzland.

Ein Deutsch-Schweizer Doppelbürger wird also in der Schweiz, wenn er da seinen Wohnsitz hat, zum obligarorischen Militärdienst aufgeboten. Wohnt er in Deutschland, ist der Dienst freiwillig. Kommt er in die Schweiz zurück und ist er jünger als 26, wird er in der Schweiz aber ausgehoben und macht dann eine Rekutenschule.

An beiden Orten aber ist ausgeschlossen.

Tellensohn

Ja - denn in Deutschland gibt es keine Wehrpflicht - und ein freiwilliger Dienst ersetzt diese dann auch nicht - Ergo kann auch z.B. die Türkei von ihren Landsleuten den "Wehr"-/Militärdienst einfordern.

Alerdings hatt diese Personen doch auch als Deutscher Staatsbürger das Recht frei über Berufswahl zu verfügen und zu keiner Arbeit gegen deren Willen gezwungen werden

@Reinkanation

In Deutschland nicht, reist du z.b in die Türkei sieht es anders aus

@Reinkanation

Dafür kann man sich denn in der Türkei vom Militärdienst freikaufen - so etwas gab is in Deutschland nicht - und gäbe auch nicht, wenn es noch eine WEhpflicht gäbe.

@Reinkanation

Du hast in Deutschland als Deutscher sämtliche Rechte des Grundgesetzes, also auch dieses. Sobald du das andere Land betrittst, dessen Stastsbürger du bist, giltst du dort nicht als Deutscher, sondern als Staatsbürger jenes Landes und wenn es da die Wehrpflicht gibt, dann gilt die eben.