Darf ein demenz erkrankter beim notar ein Vertrag unterschreiben ?

5 Antworten

Darf er schon. Nur ist dieser dann unter Umständen unwirksam, weil er nicht geschäftsfähig war. Was der Notar im Übrigen auch vermerken soll.

Ja, aber nur wenn er nicht unter gerichtlich verfügter Betreuung steht!

Nein, ist unwirksam bzw. kann mühelos angefochten werden. Der Notar ist schließlich kein Doktor.

Solange er nicht für unzurechnungsfähig oder nicht geschäftsfähig erklärt wurde, darf er das!

Ich muss noch dazusagen das ich eine Vorsorgevollmacht besitze ,der Notar hat trotzem meinen Bruder eine generalvollmacht beurkundet. Meine Vater ist erkennbar nicht mehr geschäftsfähig 

Nein, er benötigt einen Betreuer