Darf ein chef bei einem fehler geld von mir verlangen?
Hallo, ich arbeite als 450€ kraft in einem kino. Das kino hat insgesamt 13 Mitarbeiter. Ich war gestern abend im süßickeiten verkaufsbereicht tätig und habe daher auch die Abrechnung erledigt. Eigentlich sind wir zu 2 doch am gestrigentage war ich zur abendschicht nur alleine weil sehr wenig los wahr. Ich bin auch nur in der Abendschicht eingeteilt und war somit nicht anwesend als meine kollegin vir arbeitsbeginn den bestand zählte. So wie jeden abend habe ich die Abrechnung gemacht und es hatt auch auf den ersten blick alles gepasst nur heute rief mich mein chef an und sagte ich müsse 18€ bezahlen da ich mich verzählt habe. Nur kann es ja auch die kraft vor mir gewesen sein und auch die kraft am vorherigen tag. Jetzt hur frage darf mich der chef zur kasse bitten? Ich habe meinen job mit besten wissen und gewissen erledigt und ich hatte diesen fall auch noch nie also immer alles in Ordnung
LG Tobi
3 Antworten
Vermutlich habt Ihr keine Mankoregelung. Im Einzelhandel, aber vor allem in der Gastronomie ist es z.B. üblich, dass ein sog. Mankogeld (Fehlgeldentschädigung) bezahlt wird, meinetwegen 16 Euro (die der Arbeitgeber sogar steuerlich absetzen kann), der Mitarbeiter dann aber für Fehlbestände - zwar nicht unbegrenzt - aufkommen muss. Dann gibt es einen Anreiz, sorgfältig auf den Kassenbestand zu achten.
In Deinem Fall würde ich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausschließen. Außerdem hast Du nicht allein Zugriff auf den Waren- und Kassenbestand, was Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht wäre, sondern musstest Dich auf die Zählung der Kollegin verlassen, die möglicherweise Bock auf 18 Snickers hatte. Unter diesen Vorzeichen darf Dich der Chef nicht zur Kasse bitten.
http://www.etl-franchise.de/zeigepdf/pdf.presse/forSYSTEMS_2014-3_Schindler
Jetzt zur frage darf mich der chef zur kasse bitten?
Wie immer: Es kommt darauf an ...
Damit der Arbeitgeber überhaupt einen Arbeitnehmer zur Verantwortung ziehen kann, bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen!
Er muss:
> erstens den Nachweis führen, dass überhaupt Geld fehlt,
> zweitens nachweisen, dass der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich verantwortlich ist,
> drittens nachweisen, dass der betroffene Arbeitnehmer mittelschwer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, und
> viertens regelmäßig an den Arbeitnehmer ein Mankogeld gezahlt haben.
Fehlt es an einer dieser vier Voraussetzungen, ist die Forderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unberechtigt!
Wenn du das jetzt mit dir machen lässt, hast du niemals Ruhe vor Angriffen dieser Art. Auch wenn du deinen Job auf das Spiel setzt: rede mit dem Chef, erkläre ihm, wie du das siehst. (erkläre es ihm genauso ruhig, wie du hier geschrieben hast). Dein Chef ist nicht im Recht, da auch ihm Nachweise fehlen. Der weiss das auch. Anders KÖNNTE es aussehen, wenn er Nachweis über diese Art des Verrechnen hätte UND in deinem Arbeitsvertrahg irgendwas drinsteht. Aber dies ist ein Feld, da kenne ich mich NICHT aus. Ich weiss nur: OHNE Nachweis geht GAR nichts!