Darf ein chef bei einem fehler geld von mir verlangen?

3 Antworten

Vermutlich habt Ihr keine Mankoregelung. Im Einzelhandel, aber vor allem in der Gastronomie ist es z.B. üblich, dass ein sog. Mankogeld (Fehlgeldentschädigung) bezahlt wird, meinetwegen 16 Euro (die der Arbeitgeber sogar steuerlich absetzen kann), der Mitarbeiter dann aber für Fehlbestände - zwar nicht unbegrenzt - aufkommen muss. Dann gibt es einen Anreiz, sorgfältig auf den Kassenbestand zu achten.

In Deinem Fall würde ich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausschließen. Außerdem hast Du nicht allein Zugriff auf den Waren- und Kassenbestand, was Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht wäre, sondern musstest Dich auf die Zählung der Kollegin verlassen, die möglicherweise Bock auf 18 Snickers hatte. Unter diesen Vorzeichen darf Dich der Chef nicht zur Kasse bitten.

http://www.etl-franchise.de/zeigepdf/pdf.presse/forSYSTEMS_2014-3_Schindler


Jetzt zur frage darf mich der chef zur kasse bitten?

Wie immer: Es kommt darauf an ...

Damit der Arbeitgeber überhaupt einen Arbeitnehmer zur Verantwortung ziehen kann, bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen!

Er muss:

> erstens den Nachweis führen, dass überhaupt Geld fehlt,

> zweitens nachweisen, dass der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich verantwortlich ist,

> drittens nachweisen, dass der betroffene Arbeitnehmer mittelschwer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, und

> viertens regelmäßig an den Arbeitnehmer ein Mankogeld gezahlt haben.

Fehlt es an einer dieser vier Voraussetzungen, ist die Forderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unberechtigt!


Wenn du das jetzt mit dir machen lässt, hast du niemals Ruhe vor Angriffen dieser Art. Auch wenn du deinen Job auf das Spiel setzt: rede mit dem Chef, erkläre ihm, wie du das siehst. (erkläre es ihm genauso ruhig, wie du hier geschrieben hast). Dein Chef ist nicht im Recht, da auch ihm Nachweise fehlen. Der weiss das auch. Anders KÖNNTE es aussehen, wenn er Nachweis über diese Art des Verrechnen hätte UND in deinem Arbeitsvertrahg irgendwas drinsteht. Aber dies ist ein Feld, da kenne ich mich NICHT aus. Ich weiss nur: OHNE Nachweis geht GAR nichts!