Darf ein Büro als Wohnung benutzt werden?
Hallo,
Ich wohne in einer Doppelhaushälfte. In meiner Hälfte sind so zu sagen drei Wohnungen. Das heißt zwei Wohnungen und ein Büro. Vor kurzem wurde das Büro neu verkauft.
Nun jetzt hat dort eine ganze Familie (sie haben das Büro auch gekauft) eingezogen. Im Teilungserklärung/ Grundbuch, so wie dem Kaufvertrag von dem neuen Inhaber steht, dass das ein Büro/Gewerbliche Räumlichkeiten sind. Ein Büro und keine Wohnung.
Ja, eigentlich egal. Nun jetzt in zwei Zimmer_Büro Wohnen 4 Personen. Alle rauchen ihre Zigaretten überall. Sie rauchen auch im Flur (Gehört allen drei Parteien). Im Eingang stinkt einfach schrecklich.
Von dem Haus halten Sie einen Berg von Mühl. Leere Bier oder Wodka Flaschen gehören zu dem Standardsbild. Sie parken überall und halten sich an die Parkordnung überhaupt nicht.
Nette Gespräche und Bitten bringen leider auch überhaupt nichts. Sie mache was sie wollen. Sie haben das Büro gekauft und können dort das machen was sie wollen.
So was wie Hausordnung und Schneeräumungsdienst interessiert den überhaupt nicht.
Frage, welche Möglichkeiten habe ich um den Alptraum zu beenden. Kann ich überhaupt etwas tun? Hiiiillllfffffeeee
Danke im Voraus
5 Antworten
Hallöchen,
wenn Deine Ausführungen alle richtig sind, was ich nicht bezweifle, liegt ein klarer Verstoß gegen die Teilungserklärung vor. Das muß nicht hingenommen werden!
Wie stehen denn die anderen Eigentümer zu der Situation?? Habt ihr eine Fach- und Sachkundige Hausverwaltung?? Ist die andere Haushälfte auch in WE aufgeteilt??
Wer besitzt wieviele Anteile? Tu Dich mit dem größten Anteilseigner (falls es nicht gerade die Gewerbeeinheit ist) zusammen. Beruft eine außerordentliche Eigentümerversammlung ein. Einziges Thema: Verstoß gegen die Teilungserklärung.
Ich füge Dir noch einen Link bei:
Wahrscheinlich werdet ihr aber um anwaltliche Hilfe nicht herumkommen.
Grüße
Verstehe ich nicht, da fehlen 20%, wem gehören die?? Na auf jeden Fall ist das doch schon mal eine Basis! Die zwei Wohnungen haben 56% und damit seid Ihr in einer guten Position für Euer Recht zu kämpfen.
Es war schon immer ein Streitpunkt, speziell bei so "kleinen Einheiten, aus Kostengründen auf eine professionelle Verwaltung zu verzichten. Mal geht es gut und mal nicht.
verkauf die Wohnung - damit beendest du den Alptraum. Wenn auf der verstandsebene nix mehr zu machen ist kann eine Klage evt. Abhilfe schaffen.
Einen Verwalter gibt es wohl nicht?? Der könnte zumindest dafür sorgen das die Hausordnung eingehalten wird.
Grundsätzlich ist es egal ob die Einheit als Wohnung genutzt wird - umgekehrt schin eher, wenn übermäßig viel Publikunmsverkehr vorkommt. Aber als Wohnungsnutzer hat man andere Pflichten. Es könnte ein Beschluss gefaßt werden das der Schneeräumdienst von einer Firma erledigt wird, dann merken die es über den Geldbeutel. Weitere Pflichten sind eine gewisse Rücksicht auf die übrigen Hausbeswohner und Wefräumen des Mülls. Evt. kannst du das Ordnungsamt anrufen.
Aber wie gesagt, es kann der eine nicht in Frieden leben wenns dem anderen nicht gefällt.
Danke für Dein Tipp, nun nur zur Info... die Wohnung habe ich erst im Juni 2012 gekauft! und jetzt wegen ein paar A-Sozialen soll ich die Wohnung verkaufen???
Wenn die Teilungserklärung die Räume als Gewerbe ausweist, darf man dort nicht wohnen. Du kannst dein Recht einklagen. Natürlich musst du die Anwalts- und Gerichtskosten verauslagen.
Du kannst natürlich auch das Bauamt einschalten und die Zweckentfremdung anzeigen. Für die Nutzungsänderung von Gewerbe- zu Wohnraum bedarf es einer Baugenehmigung.
ich stimme geochelone voll zu. das ärgerliche sind aber eben immer die vorverauslagten anwaltskosten...
Kann ich dir leider nur für die Schweiz sagen, hier wäre es nach der Bau- und Zonenordnung nicht erlaubt.
Wir sind insgesamt 3 Eigentummern. Ich habe 42 %, zweite Wohung hat 34 % und den Rest 24 & gehört den Büro/Wohnung. Zweite Haushälfte gehört einem Eigentummer. Sie haben mit unsere Hälfte nichts zu tun. Tja, wir haben keine Fach- und Sachkundige Hausverwaltung. Als Kostengründen wurde das nicht gewünscht.
Trozdem ich danke Dir hezrlich für Dein Tipp. LG