Darf ein Büro als Wohnung benutzt werden?

5 Antworten

Hallöchen,

wenn Deine Ausführungen alle richtig sind, was ich nicht bezweifle, liegt ein klarer Verstoß gegen die Teilungserklärung vor. Das muß nicht hingenommen werden!

Wie stehen denn die anderen Eigentümer zu der Situation?? Habt ihr eine Fach- und Sachkundige Hausverwaltung?? Ist die andere Haushälfte auch in WE aufgeteilt??

Wer besitzt wieviele Anteile? Tu Dich mit dem größten Anteilseigner (falls es nicht gerade die Gewerbeeinheit ist) zusammen. Beruft eine außerordentliche Eigentümerversammlung ein. Einziges Thema: Verstoß gegen die Teilungserklärung.

Ich füge Dir noch einen Link bei:

http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/teilungserklaerung-und-gemeinschaftsordnung-die-bedeutung-fuer-sie-2954.html

Wahrscheinlich werdet ihr aber um anwaltliche Hilfe nicht herumkommen.

Grüße

Wir sind insgesamt 3 Eigentummern. Ich habe 42 %, zweite Wohung hat 34 % und den Rest 24 & gehört den Büro/Wohnung. Zweite Haushälfte gehört einem Eigentummer. Sie haben mit unsere Hälfte nichts zu tun. Tja, wir haben keine Fach- und Sachkundige Hausverwaltung. Als Kostengründen wurde das nicht gewünscht.

Trozdem ich danke Dir hezrlich für Dein Tipp. LG

@schumara

Verstehe ich nicht, da fehlen 20%, wem gehören die?? Na auf jeden Fall ist das doch schon mal eine Basis! Die zwei Wohnungen haben 56% und damit seid Ihr in einer guten Position für Euer Recht zu kämpfen.

Es war schon immer ein Streitpunkt, speziell bei so "kleinen Einheiten, aus Kostengründen auf eine professionelle Verwaltung zu verzichten. Mal geht es gut und mal nicht.

verkauf die Wohnung - damit beendest du den Alptraum. Wenn auf der verstandsebene nix mehr zu machen ist kann eine Klage evt. Abhilfe schaffen.

Einen Verwalter gibt es wohl nicht?? Der könnte zumindest dafür sorgen das die Hausordnung eingehalten wird.

Grundsätzlich ist es egal ob die Einheit als Wohnung genutzt wird - umgekehrt schin eher, wenn übermäßig viel Publikunmsverkehr vorkommt. Aber als Wohnungsnutzer hat man andere Pflichten. Es könnte ein Beschluss gefaßt werden das der Schneeräumdienst von einer Firma erledigt wird, dann merken die es über den Geldbeutel. Weitere Pflichten sind eine gewisse Rücksicht auf die übrigen Hausbeswohner und Wefräumen des Mülls. Evt. kannst du das Ordnungsamt anrufen.

Aber wie gesagt, es kann der eine nicht in Frieden leben wenns dem anderen nicht gefällt.

Danke für Dein Tipp, nun nur zur Info... die Wohnung habe ich erst im Juni 2012 gekauft! und jetzt wegen ein paar A-Sozialen soll ich die Wohnung verkaufen???

Wenn die Teilungserklärung die Räume als Gewerbe ausweist, darf man dort nicht wohnen. Du kannst dein Recht einklagen. Natürlich musst du die Anwalts- und Gerichtskosten verauslagen.

Du kannst natürlich auch das Bauamt einschalten und die Zweckentfremdung anzeigen. Für die Nutzungsänderung von Gewerbe- zu Wohnraum bedarf es einer Baugenehmigung.

ich stimme geochelone voll zu. das ärgerliche sind aber eben immer die vorverauslagten anwaltskosten...

Kann ich dir leider nur für die Schweiz sagen, hier wäre es nach der Bau- und Zonenordnung nicht erlaubt.