Darf ein Bezirksschornsteinfeger Kamin auf einer überdachten Terrasse stilllegen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Schornsteinfeger dürfte nur (vorläufige) Anordnungen treffen, wenn GEFAHR IM VERZUG besteht. Also z.B. eine KONKRETE Brandgefahr abzuwenden ist.

Für eine Verwaltungsverfügung zur Stilllegung einer Feuerstätte ist nur die übergeordnete BEHÖRDE zuständig. Diese hat hierbei zunächst unter Angabe der (sachlichen) Gründe eine ANHÖRUNG durchzuführen. Der VERWALTUNGSAKT, der hierauf folgend ggf. den Betrieb einer Anlage untersagen könnte, wäre ebenfalls zu begründen und bedarf einer RECHTSMITTELBELEHRUNG. Gegen eine Verfügung stehen WIDERSPRUCH und ggf. ANFECHTIUNGSKLAGE als Rechtsmittel zur Verfügung.

Auch ein vom Schornsteinfeger (wegen Gefahr im Verzug) zunächst mündlich ausgesprochenes Betriebsverbot stellt rechtlich einen VERWALTUNGSAKT dar, der insbesondere hinsichtlich des Umfangs (hinreichende Konkretisierung) und der Begründung auf Antrag des Betroffenen SCHRIFTLICH zu bestätigen ist. Daher UMGEHEND den BSF anschreiben und um SCHRIFTLICHE Bestätigung mit Begründung ersuchen.

Wenn die Feststellung des BSF, wie geschjildert, nur auf einer Ferndiagnose aus 10m Entfernung beruht, sollte zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landkreis / kreisfreie Stadt : Gewerbeamt / Ordnungsamt / Bauaufsicht) eingereicht werden.

Wenn der "alte Kamin" irgendwelche "Probleme" macht, wäre der BSF zudem verpflichtet, die Einwendungen KONKRET zu benennen, um die Abstellung von Mängeln durch den Betreiber zu ermöglichen. Und nicht jeder Mangel ist auch so schwerwiegend, dass er ein Betriebsverbot rechtfertigen könnte.

Die Problematik kann auch z.B. im Forum: http://sfr-reform.carookee.com/ mit anderen Betroffenen des Schornsteinfeger(un)wesens diskutiert werden. Vielleicht ergeben sich so noch Denkansätze oder Ideen, wie überzogenem oder gar willkürlichem Verhalten der Handwerker-Behörde namens "Bezirksschornsteinfeger" Einhalt geboten werden kann.

Hallo , vielen Dank für Ihre Antwort , hat sehr geholfen !!! MfG versand1

Hallo versand1,

hat er stilllegen gesagt oder der Kamin ist nicht mängelfrei? Stilllegen dürfen wir Schornsteinfeger - Gott sei Dank - nicht, nur bemängeln und den Mängelbericht mit einer Frist versehen.

Es gibt auch Terrakottaöfen für die Terrasse oder Grills aus Ziegelsplittbeton. Die sehen aus wie Offene Kamine mit Stummelschornstein oben drauf und sind nicht kehrpflichtig. An denen sollte ein Schornsteinfeger auch nicht herumbemängeln. Die gehen ihn nicht viel an. Ist es aber ein Offener Kamin mit Schornsteinzug und dieser ist fest mit dem Gebäude verbunden, muss er bei der Feuerstättenschau überprüft werden.

MfG.

Storteper

Hallo , vielen Dank für Ihre Antwort. MfG versand1