Darf ein Betrieb nur aus Azubis bestehen?
Hallo liebe Leute,
bei meiner liebenswerten Freundin befinden sich derzeit, abgesehen von ihrem Chef, nur zwei Azubis im Betrieb, die den ganzen Tag alleine sind und dementsprechend keinerlei Hilfe haben. Das klang für mich aber recht seltsam, da habe ich versucht das Thema via Google zu finden - erfolglos. Daher meine Frage an euch, ob es erlaubt ist, wenn ein Betrieb nur zwei Auszubildende im Büro sitzen hat und sonst keiner da ist. Dazu sollte noch erwähnt werde, dass meine Freundin in der Buchhaltung sitzt und dort auch Rechnungen rausschickt.
Vielen Dank für die Hilfe (hoffentlich)
6 Antworten
In diesem Betrieb muss eine Person arbeiten die einen Meisterbrief hat. Also eine Erlaubnis um Azubis einzustellen. Weitere Angestellte müssen dort nicht arbeiten. Er kann auch 1000 Auszubildende haben, er darf nur nicht seine Aufsichtspflicht vernachlässigen. Jemand muss auf die beiden aufpassen. Das darf dann auch ein Fachangestellter sein.
Wenn der Chef die Ausbilder Eignung hat und der Betrieb als Ausbildungsbetrieb eingetragen ist, ist er Ausbildender und Ausbilder in Personalunion. Das ist legal, siehe Berufsausbildungsgesetz.
Und wie sieht das ganze aus wenn es einen Ausbilder gibt, dieser allerdings alle paar Monate nur zum Unterschreiben der Berichtshefte kommt? (sprich chef und ausbilder sind unterschiedliche Peronen)
Der Betreib besteht nicht nur aus den Azubis, der Ausbilder ist auch vorhanden, muss aber auch mal Urlaub machen. Das ist normal und okay.
Es muss sichergestellt sein, dass der Ausbilder in der Regel im Betrieb anwesend ist, und nicht nur andere Auszubildende oder Praktikanten.
Denn im Verlauf der Ausbildung ist es Aufgabe des Ausbilders, dem Auszubildenden alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte beizubringen, und die Arbeit der Azubis regelmäßig zu überprüfen.
Siehe dazu auch folgenden Link: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-ausbilders.html#Ausbilder
Solange der Chef auch Meister ist kann er auch mit 2 Lehrlingen arbeiten.