Darf ein Betreuer ohne richterlichen Beschluß Wohnung betreten

5 Antworten

Zur Betreuung gehört es doch auch, dass die Dame frische Kleidung hat, wenn ihr die sonst niemand bringt. Hierfür muss man zwingend in das Haus und darin sehe ich überhaupt kein Problem. Ebenso halte ich es für vollkommen normal, dass jemand dann Geld, was einfach so rumliegt an eine sichere Stelle packt. Warum Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen willst und von Hausfriedensbruch faselst, wenn jemand sich kümmert, ist mir ein absolutes Rätsel.

Fürs Krankenhaus hatte sie ausreichend Kleidung, sie sollte ja am WE nach Hause kommen. Es bestand also kein Grund weitere Kleidung ins Krankenhaus zu bringen. Und wenn es nur die Räume meiner Tante wären wäre es mir sowas von egal, aber es war auch jemand in unseren Räumen.

Meine Tante hat lebenslanges Wohnrecht für 3 Zimmer in meinem Haus. Ich schreibe ganz bewußt 3 Zimmer da es sich nicht um eine separate Wohnung handelt, das ist auf Grund der baulichen Gegebenheiten (normales EFH aus den 60-er nicht möglich9. Ursprünglich sollte meine Tante letztes WE nach Hause kommen;

Dieses Wohnrecht dürfte ihnen aber erhebliche Vorzüge gebracht haben!?! Sauer aufstoßen wird das, sobald die Dame ihr Recht unter der angeordneten Betreuung einfordert und auch nutzt. Dann erscheint neben der Betreuerin auch mehrfach täglich der Pflegedienst und "Essen auf Rädern" in Ihrem Haus, das ja bekanntlich keine Trennung des Wohnrechtes vom übrigen Gebäude in abgeschlossenener Form zuläßt. Dieses Beschwernis ist der Preis für das Haus, welches man Ihnen vermutlich gegen Einräumung des Wohnrechtes für die alte Dame abgefordert hat. Den Preis müssen Sie nun leben!

Damit habe ich kein Problem, der Essensdienst kam nämlich bisher auch schon, und hat meine Räume immer akzeptiert. Im Gegenteil ich bin sogar dafür das die Tante wieder in Ihre Wohnung kommt (mag für manchen ein Widerspruch sein), aber eben nur wenn ein Pflegedienst kommt und sie ein Notallarmband trägt, da sie schon mehrmals im Haus gestürzt ist und dann erst nach 2 Tagen gefunden wurde. . Nur das hat sie mir immer verweigert - ich glaub das nennt man Altersstarsinn.

Das Haus gehörte ursprünglich zur Hälfte meinen verstorbenen Eltern und zur anderen Hälfte meiner Tante. Als meine Eltern gestorben sind habe ich quasi die eine Hälfte geerbt, und da meine Tante die Verantwortung für ihre Hälfte nicht mehr tragen wollte (wenn ihr die nicht übernehmt verkaufe ich war damals der O-ton) und aber eine bauliche Trennung nicht möglich war, außer man hätte das Haus gleich abgerissen. Also wurde der Wert des Hauses im damaligen Zustand mit Plumpsklo, einfach verglasten fenstern und ohne Heizung und ohne Abwasserleitung - ja das gab es auf dem Dorf amtlich bewertet. Und die 25 000 DM haben wir ihr dann von meinem Erbe der Eltern ausgezahlt. Wir haben Ihr damals, sie war über 70 sogar freiwillig das lebenslange, mietfreie Wohnrecht eingeräumt und das bleibt auch bestehen bis sie stirbt, ich werde nämlich nicht versuchen ihr das wohnrecht abzukaufen, sondern ich bin der Meinung mit den obengenannten Voraussetzungen wie Pflegedienst und Essen auf Rädern kann sie noch 20 Jahre im Haus leben - sie ist jetzt 89. Wir haben aber in den letzten Jahren neue Fenster, Türen, Heizung, Kleinkläranlage eingebaut, das Dach neu gedeckt usw. usf - also Kosten ohne jeden Vorteil gehabt.

Noch ne kleine Ergänzung: Im eingeräumten wohnrecht sind die 3 Räume im Erdgeschoß + Garten genau bezeichnet, also kein Recht am Heizungskeller - und am Öllagerkeller und schon gar nicht an der oberen Etage - das wollte sie damals selbst so.

Ich will nur, das meine Räume im Obergeschoß als mein eigentum akzeptiert werden, und genau das werden sie im Moment nicht.

@Muehlengeist

da sie schon mehrmals im Haus gestürzt ist und dann erst nach 2 Tagen gefunden wurde.

In einem gemeinsam, ohne abgeschlossene Trennung bewohnten Haus fällt Ihnen nicht auf, dass da ein gebrechlicher alter Mensch 2 Tage hilfos herumliegt!?! Das kann für Sie aber mächtig Ärger geben!

@schelm1

Wir arbeiten auswärts, und wohnen auswärts was allen aucch den Behörden bekannt ist, und die oben gelegenen Räume werden nicht genutzt - wer lesen kann ist klar im Vorteil, und unser Haus, was wir sonst bewohnen ist 5 km weg

@Muehlengeist

Welch grandiose neue Erkenntnis, die sich zudem nicht mit dem Respekt für die nun wohl doch nicht im gleichen Hause befindlichen eigengenutzten Räume deckt!?!

ist endlich ein Betreuer bestellt

aber

der nötige richterliche Beschluß entsprechend Betreuungsgerichtes nicht existiert

Das widerspricht sich. Ist er / sie nun bestellt oder nicht. Wenn ja, dann darf sie auch rein.

Um eine Wohnung zu betreten wenn der Betreute sich nicht darin aufhält braucht es einen sepasraten Beschluß. Hängt wohl irgendwie mit der unverletzlichkeit der Privatsphäre . Ich zitiere mal(denn sonst wäre es mir nicht aufgefallen): Gehören die Wohnungsangelegenheiten zum Aufgabenkreis des Betreuers, kann dieser zur Erfüllung seiner Aufgabe auch gegen den Willen des Betreuten dessen Wohnung betreten. Er benötigt dazu aber die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Diese Befugnis gilt nicht nur für eigentliche Durchsuchungen (im Sinne des Art 13 Abs. 2 Grundgesetz), sondern auch beispielsweise für eine Besichtigung und Kontrolle der Wohnung, durch die festgestellt werden soll, ob eine Vermüllung vorliegt: LG Freiburg, Beschluss vom 25.02.2000 - 4 T 349/99, NJW 2001, 1221 = FamRZ 2000, 1316 = NJW-RR 2001, 146 und 4 T 350/99, FamRZ 2000, 131, ebenso LG Berlin BtPrax 1996, 111 = FamRZ 1996, 821.

Jedenfalls für den Wohnungszutritt anläßlich freiheitsentziehender Unterbringungen enthält seit 01.09.2009 § 326 Abs. 3 FamFG eine gerichtliche Ermächtigungsgrundlage.

@Muehlengeist

die wichtige Stelle ist nicht der fettgeschriebene Satz, sondern "gegen den Willen des Betreuten". Da steht nicht gegen den Willen der Angehörigen des Betreuten.

@RainerRoland

Es wurde aber ein Betreuer bestellt weil sie eben nicht mehr in der Lage ist eindeutig ihren Willen zu äußern.

@Muehlengeist

Wenn Sie keinen Willen mehr äußern kann, ist es Aufgabe des Betreuers, die Dinge im vermutlichen Willen der Betreuten vorzunehmen. Wiederum nicht im Willen der Angehörigen der Betreuten.

@RainerRoland

Für die Räume, die meiner Tante gehören - aber nicht für unsere räume

@Muehlengeist

nicht mehr in der Lage ist eindeutig ihren Willen zu äußern

Nicht mehr in der Lage ist ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

@Muehlengeist

Um eine Wohnung zu betreten wenn der Betreute sich nicht darin aufhält braucht es einen sepasraten Beschluß.

Und woher willst du wissen, dass die Betreuerin einen derartigen Beschluss nicht hat? Bisher gehst du doch nur von Vermutungen aus. Bevor du Strafanzeigen stellst, solltest du vielleicht erst einmal Kontakt zu der Betreuerin aufnehmen.

Völlig korrekt!

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Dame wohl ins Haus flattern, oder sollte ich anzeige wegen Hausfriedensbruchs oder was auch immer stellen?

Bevor du überhaupt etwas machst, solltest du mal mit der Betreuerin sprechen.

Das ist ja der "Witz" an der Sache - ich habe gestern Abend ganz ausführlich mit der Betreuerin telefoniert, hätte Sie nur mit einem Satz erwähnt das Sie in der Wohnung war, wäre alles ok. Aber ich will heute Sachen fürs Pflegeheim holen, und die Schränke sind ziemlich leer. Das hat doch was.

@Muehlengeist

Dann rede noch mal mit ihr - vielleicht hat sie vergessen, es zu erwähnen (oder jemand völlig anderes war in der Wohnung).

@PatrickLassan

Ich versuche ja den ganzen Tag sie schon zu erreichen, eben weil ich auch den Verdacht nicht ganz los werde das jemand ganz anderes mit dem Schlüssel im Haus war - und dann wäre wohl Gefahr im Verzug (scherzhaft gemeint) und ich müsste, da in unmittelbarer BAB-Nähe sofort die Polizei einschalten; denn wer einmal mit einem schlüssel im Haus war kommt wieder, außer er hat festgestellt das nichts zu holen ist, und davon gehe ich aus. Wäre dann nur blöd wenn sich heraus stellt das die Betreuerin im Haus war - blöd vorallem auch für die Betreuerin, denn so kommt kein Vertrauensverhältnis zwischen den Angehörigen und Ihr zu Stande.

... Naja ! ... hast Du eine Quittung dafür .. daß du da 1o.ooo,- € hinterlegt hast ? ... denke doch das diese Frage alles erklären wird .. denn sooo doof kann doch Keiner sein und eine derartige Geschichte zu erzählen .. die absolut unglaublich ist .. in jedem Fall ! .. und der Schuldige bist Du selbst ! ... wenn du mal richtig darüber nachdenkst ...

daß du da 1o.ooo,- € hinterlegt hast ?

Es waren angeblich 100 €.

deshalb haben wir 100,00 E hinterlegt um Essen auf Rädern und dgl. bezahlen zu können.

@PatrickLassan

100,00 € sind ein Monat essen auf Rädern - zahlbar in bar am 20. jedes Monats- und da sie alleine nicht zur bank kommt, aber in Ihrer wohnung sein sollte (lt. Auskunft des KH) ist das die einzige Möglichkeit wie die weitere Lieferung sichergestellt hätte werden können.