Darf ein Bekannter meine Briefe ohne Personalausweis, beim Postboten abfangen, bevor sie bei mir eingeworfen werden? würde ich gerne mal wissen? Gruß?

12 Antworten

Nein, natürlich nicht:

Gemäß § 2 Absatz 4 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) hat die Zustellung an die in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, ist es dem Zusteller erlaubt, die Zustellung nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger zuzustellen. Sollte die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger gemäß § 2 Abs. 4 S. 4 PUDLV von der Zustellung ausgeschlossen werden. Der Betroffene sollte danach allerdings informiert werden.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hausbriefkasten#Post-Universaldienstleistungsverordnung

Eine persönliche Aushändigung ist möglich - allerdings muss natürlich die Identität sichergestellt sein.

Nein, darf er nicht. Der Postbote hat die Briefe an die angegebene Adresse zuzustellen, darf sie also nicht einfach vorher aushändigen.

Nein, das darf er nicht und der Postbote darf sie ihm auch grundsätzlich nicht aushändigen.

Der Postbote darf die Post natürlich nicht einfach irgendwem geben.

Das Postgeheimnis ist bei uns sogar durch das Grundgesetz geschützt. Der Missbrauch kann unter Unstände eine Straftat darstellen.

Müsste der Postbote eigentlich wissen.

Das Postgeheimnis ist für den Postboten hier m. E. nicht relevant.