Darf ein Bauer ein Schild mit der Aufschrift: "Durchgang verboten" in den Wiesengrund an einen Weg stellen?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf der Wiese darf er´s wenn kein Weg hindurch führt. Im Wald ist´s was anderes.

Aber dieser Streifen wird eigentlich von sehr vielen Leuten, regelmäßig genutzt und es läuft ja auch niemand im Feld oder macht was kaputt.

Ja, das sagen alle.... Der eine lässt seine Hunde durch die junge Gerste, der nächste macht ein nicht abgesprochenes Fotoshooting im blühenden Rapsfeld mit Pferd, der nächste holt sich junge Rapspflanzen für die Kaninchen und der allerletzte schaffts nicht mehr heim auf die Toilette. Das geht nicht und da möcht ich gern mal andere Leute sehen, wenn man derartige Aktionen bei ihnen im Garten machen würde.

Meine Frage, darf man auf so einem "öffentlichen Weg" so ein Schildaufstellen? 

Wenn es Privatgrund (gilt nicht für Waldgrundstücke!!!) ist, darf er, wenn nicht, dann nicht. 

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Da der "Bauer" ja offensichtlich mal wieder der Böse ist, nur weil er angenervt ist weil Hans und Franz da durchmarschiert/durchfährt/durchreitet, würde ggf mal ein sachliches und persönliches Gespräch mit dem Herrn Aufschluss geben.

Frag doch mal freundlich, ob das sein Grund ist und warum hier das allgegenwärtige "Gewohnheitsrecht" denn nun nicht mehr gelten sollte. Der frisst dich nicht.

Im übrigen hab ich am Hof wo wir wohnen ein ähnliches Problem: Es führt hinter dem Hof ein kleiner Feldweg weiter, der im Sommer nur zu gern von Radfahrern missbraucht wird, um wieder auf die Hauptstrasse abzukürzen. Trotz Schranke/Absperrung wird lustig weiter durch den Rasen geradelt. Es nervt einfach. Man stelle sich am besten vor, wie es einem selbst ergehen würde bei sowas ;-)

Bedank mich fürs Sternchen ;-)

Du müßtest zunächst feststellen, ob der Weg tatsächlich ein "Privatweg" ist, d.h. ob er zum Grundeigentum des Landwirts gehört. Wenn ja, ist er im Recht. Dann darf er da auch Motorrad fahren, aber allen anderen, seien es Fußgänger, Reiter, Autofahrer usw. den Zutritt untersagen.



Ok, danke. wenn ich ihn wieder sehe, frag ich ihn mal

Es ist ein privater Weg, und über den darf der Bestzer verfügen.

Ist es denn ein Weg im Sinne von befestigt, Kartografiert etc. - oder ist es einfach sein Fahrstreifen zur Bewirtschaftung seines eigenen Grunds? Wenn der Weg in keiner topografischen Karte zu finden ist, dann ist es nicht nur kein Weg, sondern tabu für Dich und alle anderen Erholungssuchenden.

kartographiert sind sie so und so von der Flurbereinigung und auch vom AfLF, egal ob befestigt oder nicht. 

Entscheidend ist: Ist es sein Land und ist es ausserhalb vom Wald? Wenn beides zutrifft, ist´s Privat und der Zutritt kann verwehrt werden.

@kaltblueterin

Ich hatte im Bay. Straßen- und Wegerecht mal gelesen, dass nicht kartografisch erfasste Wege schlicht keine sind. Deshalb meine Frage. Sprich, was es nie in eine topografische Karte geschafft hat, ist von niemandem zu nutzen - außer von dem, der das eben auf seinem privaten Grund selbst für sich nutzt.

Und zudem, dass das Reiten von allen kartografisch erfassten nur auf denen erlaubt ist, die zumindest so stabil sind, dass sie Befahren auch aushalten.

@Baroque

Das ist richtig Baroque, stimmt. Vergiss aber bitte nicht, dass man auf dem eigenen Grund auch Wege befestigen kann/muss, ohne, dass sie gleich öffentlich sein müssen und es so auch niemals in die Karthographie schaffen würden. Erfasst werden solche Wege dennoch quasi automatisch über den alljährlichen iBALIS/Mehrfachantrag. Nur, weil etwas "professionell" oder stabil aussieht, heißt das nicht, dass das für die Öffentlichkeit gemacht ist. 

Hast also Recht insoweit ;-)

Achso, wenn´s mit dem pers. Gespräch gar nix werden würde, könnte man theoretisch auch den Grenzweisen von der Flurbereinigung fragen, denn der weiß sicher, ob privat oder öffentlicher Weg, bevor man sich mühsam durch´s Internet quält. Wär nochmal ein Rat, wenn man denn gar nicht reden kann.

@kaltblueterin

Richtig. Kriterium 1 ist Katrografie und die Topokarten sind online. In Bayern im Bayernviewer, wie es woanders heißt, weiß ich nicht.

Und wenn kartografiert, darf es kein reiner Wanderpfad sein, sondern muss ein Fahrweg sein, dass wir ihn nutzen dürfen. Wenn wir uns mit allen Anliegern und Nutzern gut stellen, erlauben die uns möglicherweise mal mehr oder drücken ein Auge zu. Wenn sie sich vorher schon über uns Reiter geärgert haben, sicher nicht.

Es gibt ein Wegerecht !

Nach den genauen Bedingungen und ob der Besitzer befugt ist, den Durchgang zu verbieten kannst du bei dem zuständigen Ordnungsamt erfahren. Die Behörde ist verpflichtet dir Auskunft zu geben.

Wo ich mal gewohnt habe, wollte mir auch der Besitzer verbieten einen Weg zu benutzen und hatte dort Schilder aufgestellt.

Die Schilder musste er schnell abmontieren und hat noch eine Auflage vom Ordnungsamt bekommen.