Darf ein Azubi sich weigern den Kehrdienst zu übernehmen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich braucht ein Azubi keine Arbeiten ausführen, die nicht zur Ausbildung gehören.

Hier sagt das BBiG (Berufsbildungsgesetz) im § 14 Abs. 5 Satz 2: "Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind"

Seine Aussage ist: ist nicht Ausbildungszeilfördernd

Das hat wohl "Dein" Azubi gelesen. Er sollte sich da aber mal genau erkundigen. So pauschal kann man das auch nicht sagen. Wenn er nur, wie Du schreibst, einmal im Monat den Bordstein kehren soll, ist das durchaus erlaubt.

Ich hab Dir mal einen kleinen Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum o.g. Paragraphen:

"Die gelegentliche Heranziehung von Auszubildenden im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft zu einzusparen".

Wenn bei Euch jeder mal den Bordstein kehren und die Spüle abwischen muss, kann man auch den Azubi in diese Pflicht einbeziehen. Bei "einmal im Monat" kann hier keine Rede sein, dass er ausgenutzt wird und nichts für sein Berufsbild lernt. Wie stellt der Azubi sich denn die Zukunft vor wenn er sich jetzt schon so anstellt? Wenn er jede Woche oder gar mehrmals in der Woche solche berufsfremden Tätigkeiten ausführen müsste, wäre ich seiner Meinung. Hier allerdings irrt er.

Nein, außer du hast triftige Gründe das du es nicht machen kannst.
Ein Azubi hat die Aufgaben zu erledigen die einem auferlegt werden, genau wie jeder andere Arbeitnehmen auch. Das darf auch mal was sein was nicht direkt was mit deinem Ausbildungsberuf zu tun hat.

Betty95 
Fragesteller
 21.07.2015, 16:43

Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?

Lilan85  21.07.2015, 16:51
@Betty95

Ich konnte jetzt so auf die schnelle nichts finden.
Habe diesen Artikel dazu gefunden: http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1296_mitarbeiterfuehrung-welche-aufgaben-sie-ihrem-azubi-uebertragen-duerfen-und-welche-nicht/
Zwingen kannst du den Azubi dazu nicht, ich sehe es aber eigentlich als Selbstverständlichkeit an, das man auch eben manchmal solche Aufgaben übernimmt. Ich denke aber nicht das es für den Azubi so berauschend wird, wenn er sich weigert und ein anderer Kollege den Job übernehmen muss ;)

Theoretisch würde ich sagen nein, aber der Azubi kann sich dabei besonders dumm anstellen, bis dem Chef der Kragen platzt und er den Besen selbst in die Hand nimmt um dem Azubi zu zeigen wie es geht und dann selbst die Arbeit macht.

Hat zumindest in meiner Ausbildung vor 30 Jahren super geklappt und ich musste nie wieder kehren. ;-)

Generell ist es so, dass solche Arbeiten in der Regel vom Rangniedrigsten übernommen wird.

Solange also der Arbeitgeber dafür sorgt, dass man alles Notwendige für seinen Ausbildung lernt, spricht nichts dagegen. 

Sprich: Wenn man nur noch kehrt, ist das falsch. Aber wenn man kurz vor Feierabend kurz kehrt spricht nichts dagegen.

Betty95 
Fragesteller
 21.07.2015, 16:46

Es geht hier um ein "einmal Pro Monat- Bordstein-Kehren". Da kommt die Ausbildung also nicht zu kurz.. Er will auch nicht den "Spüldienst" übernehmen --> Sprich: Die Spüle abwischen und die Rollos runterlassen. (Mehr ist es nicht)

catchan  21.07.2015, 16:49
@Betty95

Das sollte schon drin sein.

Wenn der Azubi jetzt schon solche Zicken macht und sich weigert, wird der AG ihn/sie später sicherlich nicht übernehmen.

Merlina66  21.07.2015, 16:51
@Betty95

Einmal pro Monat nur? Und spüldienst ist auch zuviel? Wer ist denn der Azubi? Prinz Harry????

Bei so etwas kommt es immer aufs Maß an. Den Arbeitsplatz sauber zu halten gehört zur Arbeit dazu, wenn du aber zu sonst nichts anderes kommst, wird der Arbeitgeber seiner Stellenbeschreibung und Ausbildungspflicht nicht gerecht.

Beachte, dass falls du das in der Berufsschule gelernt hast, oft zwischen Theorie und Praxis ein großer Unterschied besteht. Wir leben in einer Arbeitgebergesellschaft.

Bambi1964  21.07.2015, 16:38

Genau so ist es :)

Betty95 
Fragesteller
 21.07.2015, 16:41

Es geht hier um einen Azubi "unter mir". Wir haben mal in der Schule gelernt, dass das genauso erlaubt ist, wie auch "Cheffes Auto putzen".

Merlina66  21.07.2015, 16:46
@Betty95

Ich hab in meiner Ausbildung auch im Haushalt meines Chefs mithelfen müssen, weil seine Frau sich den Arm gebrochen hatte. Ein "Nein" wäre mir gar nicht in den Sinn gekommen....und trotz dieser ausbilddungsfernen Tätigkeit habe ich meine Prüfung mit einer glatten 1 gemacht.....

Suboptimierer  21.07.2015, 16:47
@Betty95

Das ist es, was ich meine mit Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Natürlich wird es irgendwann einem zu blöd, immer nur die Drecksarbeiten zu machen. Es wird aber dennoch häufig gemacht, weil 

a) man noch jung ist und wenig Selbstbewusstsein hat
b) man keinen Ärger mit dem Arbeitgeber will, schon gar nicht am Anfang
c) man vielleicht die Fleißarbeiten als gar nicht so schlimm empfindet oder gar als gute Abwechslung
d) man sonst nichts zu tun hat

Als Auszubildender genießt man zwar besonderen Kündigungsschutz, aber so ganz hilflos ist ein Betrieb auch nicht. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob das Verhältnis passt oder nicht passt.

Man muss ein Mittelweg finden zwischen sich nicht alles gefallen lassen und miteinander so gut es geht auskommen können.

Merlina66  21.07.2015, 16:49
@Suboptimierer

Solche Hiwi Tätigkeiten mögen einen nerven, aber man muß sie ja nicht bis ans Ende seines Lebens machen. ...die Zeit geht vorbei, und dann machen es eben andere....

Suboptimierer  21.07.2015, 16:50
@Merlina66

Mich wundert es, dass noch nicht der Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" gefallen ist. ^^

Merlina66  21.07.2015, 16:52
@Suboptimierer

Ist schon gefallen....von mir....und ich steh dazu....

catchan  21.07.2015, 16:55
@Suboptimierer

Es gibt oftmals Tätigkeiten, die anfallen, die mit dem eigentlichen Beruf nichts zu tun haben und trotzdem erledigt werden müssen.

Irgendwer muss sie machen. In der Regel ist es so, dass es der Rangniedrigste macht. Das ist meistens auch unproblematisch, solange die Haupttätigkeit darin besteht in dem zu erlernenden Beruf unterrichtet zu werden.

Wenn man sich weigert und sich auf das Ausbildungsgesetz beruft, wird der Arbeitgeber diese Regeln auch sehr genau nehmen. und beispielsweise den Lehrling in den Betrieb zitieren, wenn mal die Berufsschule eher aus hat.

Urknall  21.07.2015, 18:48
@Betty95

Cheffes Auto putzen ?

Möchte dann aber mal wissen, wer die Kosten für die Entfernung der Kratzer im Lack übernimmt, wenn welche dabei entstehen. :D

Suboptimierer  21.07.2015, 18:50
@Urknall

Die Firma :D

Merlina66  21.07.2015, 20:57
@Suboptimierer

Ich versteh echt die ganze Aufregung nicht....selbst als ich längst fertig war mit der Ausbildung, und auch selbst Azubi hatte, drückte mir die Chefin manchmal den Autoschlüssel in die Hand, und bat mich, mal schnell durch die Waschanlage zu fahren. Oder zum tanken. Hat mir nie was ausgemacht, war mir doch egal, bezahlt wurde ich so oder so. Hatte den erfreulichen Nebeneffekt, das sie mir mal eine Woche ihr Auto überlassen hat, als meins in der Werkstatt war. ....eine Hand wäscht die andere. ...

Suboptimierer  21.07.2015, 21:04
@Merlina66

und die andere das Auto :D

Merlina66  21.07.2015, 21:12
@Suboptimierer

Nein, das hat die Waschanlage gemacht 😂