Darf ein Azubi aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden?

3 Antworten

Für die Kündigung eines Azubis nach der Probezeit gibt es sehr hohe Hürden - im Regelfall ist nur eine fristlose Kündigung aus einem von dir verschuldetem wichtigen Grund möglich.

Der liegt aber hier nicht vor (Du bist ja nicht für die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens verantwortlich), daher dürfte eine Kündigung recht wenig Chancen auf Erfolg haben.

Außerdem dürfte ein Lehrlingsgehalt wohl der geringste Kostenfaktor sein.

Dein Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten: Entweder er geht in Insolvenz (dann braucht er dich nicht zu feuern) oder er hilft dir bei der Vermittlung eines anderen Ausbildungsplatzes (IHK, Innung und Kammer wären erste Anlaufstellen)

Ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit deinem Chef zu suchen und auf die 2. Lösung hinzuwirken.

klar, wenn die firma pleite geht...

deelzde 
Fragesteller
 30.03.2016, 13:03

Davon ist nicht die rede. Pleite gehen ist was anderes.

wenn die ausbildung nicht fortgeführt werden kann aufgrund von wirtschaftlichen gründen, dann muss dein chef sich gedanken machen wo er dich unterbringt. du solltest dich an die ihk oder handwerkskammer wenden und dort um vermittlung bitten. kündigen könnte er dich nicht. wenn aber der betrieb pleite geht, dann kann er dich auch nicht weiter ausbilden.