Darf ein Ausländischer Architekt in Deutschland einen Bauantrag einreichen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein - das geht nicht.

Wir hatten dafür einen "Korrespondenzarchitekten", welcher den Entwurfsverfasser (Ausländischer Architekt mit Sitz in der EU) in behördlichen Angelegenheiten vertreten hat. Der hatte einen separaten Vertrag, keine ARGE oder so etwas.

Mehr hatte der nicht zu tun. (keine Pläne machen, keine Bauleitung, etc.).

Frag bitte nicht, was das gekostet hat. Es war ein größeres Millionenprojekt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für den Stern.

Nein, wenn er in Deutschland nicht bauvorlageberechtigt (∼ Mitglied der Architektenkammer) ist "kann" er keinen Bauantrag einreichen.

Im Übrigen ist auch die HOAI für ausländische Büros, die in Deutschland Planungsleistungen anbieten, bindend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es muss hier in einer Architektenkammer sein. Dasselbe gilt für deutsche Architekten, wenn die z.B. in Frankreich einen Bauantrag einreichen wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar darf er das- z.B. müssen öffentliche Bauvorhaben ja auch EU-weit ausgeschrieben werden.

Somit darf sich dann also auch ein Unternehmen bewerben, das nicht in BRD seinen Sitz hat.