Darf ein Arzt (!VORSICHTIG!) eine Rote Ampel (Stadt, Baustellen Ampel usw), missachten wenn er eine Unfallstelle sieht bei der noch kein Notarzt zu sehen ist?
Darf ein Arzt (!VORSICHTIG!) eine Rote Ampel (Stadt, Baustellen Ampel usw), missachten wenn er eine Unfallstelle sieht bei der noch kein Notarzt zu sehen ist?
3 Antworten
Ja, auch wenn es kein Artz ist.
Siehe
§ 16 OWiG - Rechtfertigender NotstandWer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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Sprich, wenn Du da das Unfallopfer liegen siehst oder der Died gerade wegrennt, dann handelst Du nicht rechtswidrig.
Wenn das Überfahren der roten Ampel gefahrlos möglich ist, Du also niemanden gefährdest ist das OK.
Das gleiche gilt auch, wenn Du über die rote Ampel fahren mußt, um einem einsatzfahrzeug Platz zu machen.
Der §16 OwiG bezieht sich dabei auf Ordnungswidrigkeiten, das ganze gibt es aber auch im StGB für Straftaten, da ist es der §34 StGB, der würde Dir sogar das Begehen einer Straftat zulassen
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§ 34 StGBRechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für
Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine
Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden,
handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden
Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der
ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Angemessenes Mittel mit einem Zivil PKW bei rot über die Kreuzung. Wohl nicht alle Latten am Zaun.
Nop. Aber wenn die rote Ampel so lange rot ist und die Unfallstelle so nah kann er aussteigen und hinlaufen. Außerdem kann er schon mal den Notruf absetzen.
Was ist das den für eine Logik?
Über die rote Ampel zu fahren ist verboten aber drüber zulaufen ist ok?
Nein er Muss warten bis grün ist
Bürgersteig = andere Ampeln
Könnte als Rechtfertigender Notstand durchgehen.
Solange dabei kein Unfall passiert, wird es eh keine Kläger geben.
Und wenn doch, dann wird das Gericht entscheiden, ob es gerechtfertigt war oder nicht.
Wo kein Kläger, da kein Richter. xD
Könnte?