Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter Minusstunden machen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast einen Arbeitsvertrag über 39 Std./Woche. Dieser ist für beide Seiten verpflichtend. Du musst diese 39 Stunden leisten und Dein AG muss Dir diese 39 Stunden Arbeit auch geben.

Wenn Dein AG Dich nur 35 Stunden/Woche arbeiten lassen möchte, obwohl Du Deinen Vertrag erfüllen und 39 Stunden/Woche arbeiten willst, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Er muss Dich dann für 39 Stunden bezahlen, es dürfen keine Minusstunden entstehen und entsprechend muss auch nicht nachgearbeitet werden.

Das ist ja wohl eine "Schnapsidee" Deines Arbeitgebers. Dass er Überstunden vermeiden möchte, ist ja verständlich. Fallen diese aber dann mal durch verschiedene Veranstaltungen an, kann er doch vorher nicht Minusstunden anordnen, nur damit dann später keine Überstunden zum Freizeitausgleich anstehen.

Danke fürs Sternchen

Verträge müssen eingehalten werden! Diese Binsenweisheit gilt auch hier. Du hast einen Arbeitsvertrag über 39 Stunden/Woche und auch diese muss eingehalten werden.

Der AG kann schon sagen, es ist gerade nichts los, geht nach Hause, aber dennoch muss er euch bezahlen, als wärt ihr 39 Stunden anwesend gewesen.

Aber er kann eben nicht sagen: So diesen Monat 4 Stunden pro Woche weniger, dafür dann in 2 Monate halt mehr.

Ich glaube schon, dass er das darf, wenn z.B. eine gewisse Anzahl von Stunden für eine besondere Aktivität aufgehoben werden müssen. Ich finde das dennoch nicht so gut, es sei denn, die Stunden werden in Kürze gebraucht.

So geschah es bei einer Praktikantin von mir, die jetzt in einer anderen Einrichtung arbeitet, dass sie nicht in den Urlaub gehen darf, weil sie ihre Minusstunden durch eine  Aktivität nicht aufgebraucht worden waren.

Das kanns ja auch nicht sein.

Müsst ihr die fehlenden 4 Std nacharbeiten? Wenn nicht, ist es Rechtens.

Ja wir müssen die nacharbeiten! Zum Beispiel bei Elternabende etc.!

@alisapower

Dann darf er das so einfach nicht machen. Ihr habt eine 39 Std - Woche und die muss bezahlt werden. Wenn er nun von euch verlangt die angeordneten Minusstunden nach zu arbeiten, ist das nicht erlaubt. Um so dann bei Elternabende damit wieder auszugleichen.

Wenn ihr durch diese Abende Überstunden anfallen lasst, muss er diese im Nachhinein ausgleichen. Im Voraus geht das nicht.

Aber dann muss der AG trotzdem 39 Std. bezahlen !!

So wie ich das verstanden habe, bekommst du deine 39 Std. bezahlt.

Dein Arbeitgeber gewährt dir im Prinzip nur den Freizeitausgleich den du z.b. für Elternabende etc. leisten mußt.

Vielleicht solltest du mal in deinen Arbeitsvertrag schaun, ich könnte mir nämlich vorstellen das es dafür einen Passus gibt