Darf ein Arbeitgeber überhaupt soweit in meine persönlichen Dinge eingreifen?

9 Antworten

Damit der AG bei einem Unfall eines Arbeitnehmers abgesichert ist, wird er von der Berufsgenossenschaft dringlich darauf hingewiesen, ob und in welchem Umfang Körperschmuck "erlaubt" ist. Es ist sehr wahrscheinlich keine Willkür des AG, sondern er möchte wohl den Anforderungen der Berufsgenossenschaft nachkommen (auch wenn die dir nicht immer ganz logisch nachvollziehbar erscheinen mögen).

Ich sehe hier etwas ganz Anderes: Hier hat der/die Disponent/in der Zeitarbeitsfirma versagt!

Das Problem hätte im bereits Vorfeld bemerkt und ausgeräumt werden müssen - ggf. hätte diese Mitarbeiterin dort überhaupt erst gar nicht eingesetzt werden dürfen. Dann wäre viel Ärger erspart geblieben...

Bei solchen Dingen kann der Arbeitgeber natürlich vorschreiben wie du "optisch" bei der Arbeit zu erscheinen hast, egal was du abklebst oder sonst wo hast. Und das ist auch gut so, dass man so wenig "Gegenstände" am Körper hat, die THEORETISCH zB in einer Suppe landen könnten oder sonst was. Außerdem kann man immermal hängen bleiben THEORETISCH und sich verletzen o.Ä. da kann man nicht sagen "ja da ist es ok, aber da nicht" dann lieber klare Linien. Und gerade bei solchen 08/15 Jobs haben sie ja sowieso genug Auswahl, die sind gar nicht auf dich angewiesen, da ist jeder austauschbar.

Du hast es mit deinem optischen Erscheinungsbild ohnehin schwer einen "normalen" Job zu finden, also such dir Arbeitgeber, die zu dir passen.

Bei solchen Dingen kann der Arbeitgeber natürlich vorschreiben wie du "optisch" bei der Arbeit zu erscheinen hast

Bei Kundenkontakten ja - aber ganz sicher nicht bei einem solchen Job als Verpackerin in einem Versandlager oder sonstwo!!

Und woher kennst Du ihr "optisches Erscheinungsbild"?!?

bis auf ein paar extrem seltene Jobs (zB Testpilot) wo es tatsächlich eine reale Rolle spielt geht es den AG nix an ob du Zahnspange oder Zungenpiercing trägst - während sichtbare Piercings und gerade Tunnel problemlos verboten werden können da du damit hängenbleiben kannst.

Aber auch ein verdecktes Bauchnabelpiercing ist ok und die Frage ob du Intimschmuck trägst fällt im Normalfall immer noch unter sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz...

Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Wenn es z.B. durch frostige Temperaturen in Kühlhäusern zu Erfrierungen oder Verletzungen kommt, bekommt er ev. eine Klage an den Hals. Das versucht er so zu vermeiden.

An Piercings im Mund kann es keine Erfrierungen geben.