Darf ein Arbeitgeber einen Drogentest anordnen?

7 Antworten

Hey lorenzju

Hat der AG einen begründeten Verdacht und befürchtet durch einen Alkohol-oder Drogenkonsum Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit,gibt es die Möglichkeiten zu handeln.  

So kann der AG eine Abmahnung oder-nach vorheriger Anhörung-eine Verdachtskündigung aussprechen. Letzteres ist möglich,wenn der AN sich weigert,den Verdacht gegen ihn durch einen objektiven Alkohol- oder Drogentest aus dem Weg zu räumen.

Einen entsprechenden Test könnte er nur mit Deiner Duldung durchführen lassen.

Ist der Arbeitgeber allerdings der Auffassung, dass Du ob Deines "benebelten" Zustandes nicht in der Lage bist Deine Arbeit ordnungsgemäß auszuführen, kann er Dir auch kündigen.

So einfach wird man nicht gekündigt.

@melman86c

Sollte der FS seine Ausbildung erst im September begonnen haben, befindet er sich noch in der Probezeit und kann von einem auf den anderen Tag gekündigt werden.

Wenn du deine Einwilligung bereits durch z.B. ein Arbeitsvertrag oder AGB gegeben hast, dann Ja.

In manchen AGB oder Arbeitsvertrag steht geschrieben:

Der Arbeitgeber darf zu jedem Zeitpunkt, bei Verdacht auf Drogenkonsum einen Test veranlassen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese sofort vorzuweisen, anderseits wird das Bestehende Arbeitsverhältnis rückwirkend aufgelöst. Und der Arbeitsvertrag für ungültig erklärt.

Deswegen heißt es, lese dir denn gültigen Arbeitsvertrag immer Zeile für Zeile durch.

Rückwirkend auflösen geht nicht. Das Arbeitsverhältnis besteht fiktiv bis zum Tag der Kündigung ordnungsgemäß.

Nein darf er nicht, du kannst das verweigern. Er kann dich dann aber kündigen, wegen des Verdachtes nicht nüchtern gearbeitet zu haben, du kannst dann beweisen, dass er unrecht hat, mit freiwilligem Drogentest.

Wegen eines Verdachtes wird man nicht gekündigt. Auch wenn man einen willkürlichen Verdacht nicht ausräumt, auch nicht freiwillig, kann man nicht einfach jemanden kündigen. Das würde dem AG zuviel Spielraum geben.

@melman86c

wenn du zugedröhnst erscheinst, und zum Beispiel als Dachdecker nicht arbeitsfähig bist, kann dir fristlos gekündigt werden

normalerweise erst Abmahnung, aber das geht auch fristlos

ja natürlich. Kam bei uns in der Ausbildung nicht nur ein mal vor :)

Natürlich nicht. Das ist ein schwerer Eingriff in die Privatspähre.

Wenn dir ne Abmahnung lieber ist als so ein Test..

Auch gegen Abmahnungen kann man gerichtlich vorgehen.

Man kann auch einfach den Test machen, wenn man eh nichts zu verbergen hat ;) Kommt beim AG besser an und erspart weitere Probleme

@ApfelTea

Genau, oder der AG sieht ein, dass Mitarbeiter auch Rechte haben und aktzeptiert ein Nein.

Probier das mal. ;)