Darf ein Arbeitgeber Arbeitskleidung in Rechnung Stellen?

5 Antworten

Wenn es sich um Arbeitskleidung handelt die getragen werden muss, darf der Arbeitgeber diese nicht in Rechnung stellen.

Hier geht es um die persönliche Schutzausrüstung bzw. Kleidervorschrift und die muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen.

Wenn es sich um Arbeitskleidung handelt, die vom Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gestellt werden muss, darf er dem Arbeitnehmer die Kosten für die Arbeitskleidung nicht in Rehnung stellen.

Wenn Im Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass er die Kosten übernimmt, bzw. dass du sie übernehmen musst dann ja, darf er das.

im Arbeitsvertrag stand nichts davon das ich die übernehmen muss

Das darf er; lediglich gesetzlich vorgeschriebene Kleidung (insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsschutz und Unfallverhütung) müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Nachtrag: Dies muss aber durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sollte es einen Betriebsrat geben, fällt das Tragen einer Arbeitskleidung unter die Mitbestimmungspflicht.

Wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sind, ist eine Kostenbeteiligung nicht zulässig; zudem ist die für den AN geltende Pfändungsgrenze heranzuziehen. Liegt ein Arbeitnehmer mit seinem Nettoverdienst unter der persönlichen Pfändungsfreigrenze (1.030 € bei einem Alleinstehenden) darf keine Kostenerstattung eingefordert werden.

Auch wenn er das darf, was ist das für eine Firma!! Such dir eine andere, falls du irgendwas gelernt hast