Darf ein Anwalt sich selbst verteidigen oder braucht er einen eigenen Verteidiger?

10 Antworten

Es gibt bei einigen Gerichtsformen (Landes- und Oberlandesgerichten) Anwaltszwang, daher muss ein Anwalt her. Ein Anwalt aber kann sich selbst vor diesen Gerichten vertreten. Alles zu finden in §78 ZPO

"Verteidiger" gibt es nur im Strafprozeß.

Da wo man keinen Verteidiger braucht, kann natürlich auch der Anwalt in eigener Sache tätig werden.

Anders ist es in Sachen, wo ein Verteidiger vorgeschrieben ist:

https://dejure.org/gesetze/StPO/140.html

Man beachte, daß es in Fällen notwendiger Verteidigung keine Ausnahme für Angehörige bestimmter Berufe gibt, also auch nicht für Anwälte.

Nein.Soweit ich weiß muss man noch nicht einmal Anwalt sein um sich selbst verteidigen zu können

Fallabhängig ist gesetzliche Anwaltpflicht vorgegeben . Strafrecht !

Im Zivilrecht kann jederman sich selbst vertreten .

ah sehr interessant danke

Es kommt darauf an, in welchem #fall.

Vorschriften über Anwaltszwang kann auch ein Anwalt in eigener Sache nicht umgehen, z:B: vor Landgerichten, Landes- und Bundesgerichten, wenn er selbst an diesen Gerichten nicht zugelassen0 zur Vertretung berechtigt ist.

guck mal da:

https://dejure.org/gesetze/ZPO/78.html

cheerio

Im Strafprozess muss niemand einen Verteidiger beauftragen, das Gericht kann das aber auch gegen den Willen des Angeklagten tun. Im Zivilprozess kann ein Rechtsanwalt sich selbst vertreten