Darf ein angestellter in einer firma gefeuert werden wen er sich weigert nachtschicht zu arbeiten

13 Antworten

Das kommt darauf an was hierzu vereinbart wurde (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, anwendbarer Tarifvertrag). Wenn beispielsweise im Arbeitsvertrag vereinbart wurde dass der Arbeitnehmer (auch) im Schichtsystem eingesetzt werden kann, dann kann der Arbeitgeber per Weisungsrecht verlangen dass der Arbeitnehmer auch in Nachtschicht arbeitet. Eine Weigerung des Arbeitnehmers würde in diesem Fall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, führen.

Wurde die Arbeitszeit vertraglich festgelegt, dann kann der Arbeitgeber ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers nicht verlanger dass dieser in Nachtschicht arbeitet. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber nur versuchen dieses mittels Änderungskündigung durchzusetzen.

Ein vorhandener Betriebsrat kann über Lage und Dauer der Arbeitszeit mitbestimmen.

Peter Kleinsorge

Ein Arbeitnehmer ist WEISUNGSGEBUNDEN. Das heißt, du musst machen, was dein Chef will, soweit es mit dem Arbeitsvertrag übereinstimmt. Guck mal rein. Wenn Schichtarbeit vereinbart ist, dann darf der Chef dich zur Nachtschicht einteilen. Das ist seine Kanne Bier, wie er das haben will. Wenn du dich weigerst, ist es Arbeitsverweigerung, was ein Kündigungsgrund ist. Immer vorausgesetzt, dass dein Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit eine Schichtvereinbarung hat.

Wenn du ursprünglich einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, der Nachtschicht vorsieht, kannst du jetzt nicht einfach sagen, du willst das nicht mehr. Das käme einer Kündigung lso Sperre beim Arbeitsamt. Selbstverständlich kannst du dir eine andere Stelle suchen und dann fristgemäß deinen Vertrag auflösen.

Sofern es vertraglich geregelt ist, musst der Arbeitnehmer auch diese Schichten übernehmen. Sofern der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man sicher auch mal eine Schicht tauschen. Aber wenn es von Anfang an vorgesehen war, dass der Arbeitnehmer auch Nachtschichten übernimmt, dann ist das wohl ein Kündigungsgrund.

Wenn im Arbeitsvertag schichtdienst angegeben ist und er hat ihn unterschrieben, hat er mit der Unterschrift seine Einwilligung gegeben.

Wenn er es nicht macht ist es Arbeitsverweigerung, und das ist ein Kündigungsgrund. Anders wiederum wenn er aus gesundheitlichen Gründen keinen Schichtdienst mehr machen kann. Das muss er sich aber vom Arzt bestätigen lassen.

Dann kann es aber noch sein das er vom Amtsarzt untersucht wird.