Darf ein alkoholfreies Getränk in der Gastronomie mehr kosten als ein alkoholisches?

11 Antworten

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Natürlich darf es das.

Du zielst auf die sog. Apfelschorle-Verordnung ab.

Die besagt nur, dass es mindestens ein nichtalkoholisches Getränk geben muss, dass günstiger ist, als das günstigste alkoholische Getränk.

Wichtig dabei: es wird auf Liter umgerechnet.

0,2 Liter Wasser für 1,50 Euro ist nicht billiger als 0,5 Liter Bier für 2,50 Euro

Apfelschorle-Verordnung??? 😂😂😂

Das was Du meinst nennt sich korrekt Apfelsaft-Paragraph!!!

@diewoelfin0815

Nein. Das was ich meine nennt sich Apfelschorle-Verordnung.

@qugart

Dann poste doch bitte mal Berichte/Links mit Deiner Bezeichnung "Apfelschorle-Verordnung"!

Die Bezeichnung "Apfelsaft-Paragraph" kennt so übrigens auch z.B. der Stern (sh. https://www.stern.de/noch-fragen/apfelsaft-paragraph-1000121911.html) und findet man sogar bei Wikipedia! (sh. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Apfelsaft-Paragraph)

Der so genannte Apfelsaft-Paragraph ist eine Vorschrift des deutschen Gaststättengesetzes (GastG), nach der in Gaststätten mindestens ein alkoholfreies Getränk höchstens genau so teuer wie das billigste alkoholhaltige Getränk sein muss.
@diewoelfin0815

Warum sollte ich? Hier wird das Ding Apfelschorle-verordnung in der Gastro genannt.

Hast du ein Problem damit? Gerne kannst du z.B. rechtlich dagegen vorgehen.

@qugart

Kein Problem, blamier Dich ruhig weiter! 😂😂😂

@qugart

Rein aus dem juristischen Sprachgebrauch übertragen kann es keine Verordnung sein. Damit wäre Paragraph der zumindest in der juristischen Terminologie der richtige Ausdruck. Der § 6 GastG ist ja keine Verordnung sondern ein einzelner Paragraph eines Gesetzes.

Also rein semantisch betrachtet ist es richtig was diewoelfin schreibt. Aber da es ohnehin Umgangsprachlich ist kannst du es für dich persönlich natürlich nennen wie du willst. Nur derjenige der juristische Terminologie nutzt und kennt würde stutzig.

@Jaegerluecke

Leute! Das wir so gennant bedeutet nicht, dass es so heißt.

Habt ihr ein Problem damit, dass Leute oftmals nicht die genaue Fachbezeichnung für etwas verwendet? Muss man da ein Politikum drausmachen?

Oder gehts hier nur ums Profilieren?

@qugart

Dient lediglich der Archivierung, sofern jemand - so wie ich nun auch - z.B. bei einer Recherche darauf stößt. So hat jeder es leichter, da er gleich gebündelt die relevanten Informationen erhält.

Ja, ist leider so. Der Grund ist einfach. Schon mal jemanden gesehen der 15 Apfelschorle trinkt?

Das ist doch kein Grund. Im Gegenteil , wenn jemand sowieso 15 bier trinkt mach ich es doch teuer um viel zu verdienen. Schau doch mal was bier im Festzelt kostet.

Auserdem trink ich keine 15 Apfelschorlen weil sie teuer

Generell ja.

Es muss nur mindestens ein nichtalkoholisches Getränk auf der Karte sein, was nicht teurer ist, als das günstigste alkoholische Getränk :)

Achso, zu finden unter §6 Gaststättengesetz (GastG)

Ja, darf es. Es muss nur ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, dass billiger ist. Da reicht Tafelwasser aus.

JA, nur ein alkoholfreies Getränk muss bei selber Menge billiger sein als das billigste alkoholische Getränk gleicher Menge.