Darf ein Abteilungsleiter Handy bzw. Privatbesitz f. die Dauer der Arbeitszeit einziehen?

12 Antworten

Nein rein rechtlich darf er das nicht. Aber Handy-Verbot ist Handy-Verbot. Also in der Pause gucken und simsen und ansonsten das tun, wofür Du bezahlt wirst. Nämlich arbeiten!

Es sollte in Deutschland mehr Menschen mit deiner Einstellung geben! DH!!!

Nein! Unter keinen Umständen. Ein Abteilungsleiter vertritt zwar möglicherweise den Arbeitgeber aber auch der dürfte sich nicht am Privateigentum zu schaffen machen oder es gar einziehen. Bei (mehrfachem) Verstoß gegen berechtigte Anweisungen kann er aber möglicherweise eine Abmahmnung oder noch Unangenehmeres auf den Weg bringen. Dabei aber nicht die Betriebsrats-/Personalratsbeteiligung vergessen!!!

Da man mit dem Beginn der Arbeitszeit zwar weisungsgebunden ist aber nicht seine Rechte verliert, kann der AG Dich nur anweisen, das Handy aus zu schalten. Falls Du dem zuwider handelst könnte er Dich z.B. abmahnen. Dein Eigentum bleibt jedoch Dein Eigentum. Das darf er Dir nicht wegnehmen.

die arbeit ist ja nicht die schule. der vorgesetzte darf zwar sagen, dass das handy aus seinem blickfeld verschwinden soll (z.b. zurück in die tasche legen), aber beschlagnahmen nicht. allerdings ist so etwas auch ein abmahnungsgrund. aber ich finde, das ist knastatmosphäre, dort wöllt ich nicht arbeiten

Im Callcenter herrscht absolutes Handyverbot, also auch nix mit auf stumm schalten. Hat mit Knast nichts zu tun, denn in Kranknhäusern ist es genauso.

@Dea2010

bin hier eher von einem normalen bürojob ausgegangen, da abteilungsleiter nicht nach krankenhaus oder ähnlichem klingt. wäre aber mal interessant zu wissen, wo genau murmeli arbeitet

@KriLu

Büro

Er kann nur verlangen, dass das Handy ausgeschaltet sein muss. Einziehen darf er Privateigentum auf keinen Fall, da macht er sich sogar strafbar. Das würde ich ihm klar legen. Wenn er sich nicht daran hält, kannst Du ihn sogar anzeigen, was natürlich nicht gut fürs Betriebsklima ist. Also mit einander reden und sich auch nicht selbst stur verhalten. Das Handy abschalten und nicht mehr benutzen während der Arbeitszeit.

Gibt es dafür irgenwelche Quellen/Belege/Urteile?

@Murmeli

Da du Eigentümer und Besitzer bist, kann man dir das Handy nicht wegnehmen. Diese Dinge sind im BGB geregelt.