Darf ein 40-jähriger mit einem Mofa (25km/h) ohne Prüfbescheinigung fahren?

9 Antworten

Mich hat die Frage schon lange beschäftigt, warum die vor dem 1.4.1965 geborenen Personen keine Mofa-Prüfbescheinigung brauchen. Also habe ich an das Bundesverkehrsministerium geschrieben und erhielt nach kurzer Zeit eine überraschende Antwort: Im Jahre 1979 wurde die Straßenverkehrsordnung geändert, deren Neuregelung zum 1.4.1980 in Kraft trat. Diese Neuregelung beinhaltete auch die Kenntnisse der Verkehrsregeln zum Fahren eines motorisierten Zweirads. Bis zum 31.3..1980 war es also nicht erforderlich, dass jemand, der den ein Mofa fahren wollte, irgendeine Kenntnis der Verkehrsregeln in Deutschland haben musste und somit auch keine Prüfbescheinigung benötigte. Sprich, damals genügte es, wenn man zum Mofahändler ging, seinen Ausweis vorlegte (dass man auch wirklich 15 ist), und dann ging der Spass los.
Wie das allerdings haftungsrechtlich geregelt ist, wenn einer von den älteren Mofafahrern z..B verkehrtherum in eine Einbahnstraße einfährt und es dann mangels Kenntnis der Verkehrsregeln zu einem Unfall ist, bleibt offen.

Woher ich das weiß:Recherche

Alle Personen mit Geburtsdatum ab dem 1. April 1965 benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eben einen Führerschein für Kraftfahrzeuge, welcher das Führen von Mofas einschließt. Kurse (Praxis und Theorie) sind zwingend und werden u. a. von Fahrschulen angeboten. Für den Führerschein Klasse M, der zum Führen von Fahrzeugen bis 45 km/h berechtigt, ist auf jeden Fall der Gang zu einer Fahrschule erforderlich. Zu den aktuellen Kosten kann ich allerdings nichts sagen.

Nein darfst du nicht das kostet so 100 Euro und du musst ganz normal theorie machen dann dann fertig .Aber wenn du ein B Führerschein hast kannse auch 50ziger fahren.

Wenn du einen Autoführerschein hast, kannst du bis 50ccm fahren. Ansonsten musst du einen Mofa-Führerschein machen.

Ich hab da was gelesen, dass alle über 35 Jahre noch die Mopeds, die mal ohne Führerschein gefahren wurden, auch weiter fahren dürfen. Die neue Verordnung gild für alle jüngeren.

nur die wo vor dem 1.4.1964 geboren wurden