Darf eigentlich ein Jäger auf einem privaten Grundstück ein Tier erschießen?

2 Antworten

Ist es denn ein Grundstück, daß jedermann frei zugänglich ist? Liegt es in einer Siedlug/Stadt/Dorf ( in einem befriedeten Bezirk)?

Ist es außerhalb, dann wird das Grundstück wohl zu einem Jagdbezirk/Jagdrevier gehören - der Eigentümer dessen ist Jagdgenosse, hat somit der Jagd auf eben diesem Grundstück zugestimmt. Auch erhält er einen Jagdzins des Jagdpächters dafür. Der Jäger darf jagen, Tiere erlegen. Er alleine hat das Recht, sich das erlegte Wild anzueignen.

Man kann dieser (in diesem Fall ungewollten?) Sache  nur entgehen, indem man einen Eintrag auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen stellt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__6a.html

Rehe, Hirsche und Füchse dürfen bejagt werden, die beiden ersteren müssen sogar bejagt werden, dafür gibt es Abschußpläne von staatlicher Seite, die erfüllt werden müssen.

Ansonsten hat sich der Jagdausübungsberechtigte natürlich an Jagd- und Schonzeiten zu halten.

Den Wolf darf er natürlich nicht erlegen.

ist es ein Grundstück, wo euer Haus drauf steht -> nein

ist es z.B. eine Wiese, die euch gehört -> ja, wenn diese Wiese zu seinem (gepachteten) Jagdrevier gehört.

Um welches Tier handelt es sich denn?

Füchse ,Wölfe (geschützt),Rotwild (Rehe,Hirsche)

@Samuelschlau

Google mal "Schonzeiten" und dein Bundesland, da kannst du sehen, was ein Jäger zu welchem Zeitpunkt bejagen darf