Darf die Versicherung Daten/Infos etc. an x-beliebige Dritte weitergeben?

6 Antworten

Jeder Versicherungsvermittler muss sich an das Bundesdatenschutzgesetz halten und darf nicht beteiligten Dritten keine Informationen übermitteln.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html#BJNR029550990BJNE007701116

Wenn die Tante aber als Fahrzeughalterin eingetragen ist, dürfte er ihr Informationen übermitteln.

Ansonsten - Beschwerde an das Versicherungsunternehmen.

Es handelt sich um einen Datenschutzverstoss. Das wird gerne als Lappalie abgetan; ist es aber nicht.
Beschwere dich über das Unternehmen, nicht den einzelnen Vertreter. Informationen:
http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/MeineRechte/Artikel/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html

 Beschwere dich über das Unternehmen, nicht den einzelnen Vertreter.

Dieser Hinweis ist unsinnig, denn nicht das Versicherungsunternehmen hat hier Mist gebaut, sondern der Versicherungsvermittler.

Also wäre es sinnvoll, die Beschwerde an das Versicherungsunternehmen zu leiten.

@Apolon

Ja, genau. Richte die Beschwerde an das Versicherungsunternehmen. Das "bemüht" dann seinen Datenschutzbeauftragten und am Ende passiert nichts. Ob der "General Agent" sich nun in einem Anstellungsverhältnis befindet oder ob er im Auftrag des Unternehmens selbstständig handelt ist für den Datenschutz völlig unerheblich.

Natürlich darf er das nicht!
Dieses Vorgehen kann ihn seinen Job kosten.

Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer.

Wenn im Versicherungsvertrag andere Fahrer ausgeschlosson sind, erhöht sich möglicherweise die Prämie im Schadensfall. Aber Versicherungsschutz besteht immer!

Sehr uninteressant in dem Zusammenhang solange nicht auch das Auto der Vertragspartner ist.

das wird nur interne Konsequenzen haben. Er darf das selbstverständlich nicht. Wenn du was dagegen machen möchtest, dann schreib den Vorgesetzten dieses Versicherungsmaklers an. Dadurch dass er den Unfall einer Verwandten von dir erzählt hat, hätte er wirklich davon ausgehen können, dass sie Bescheid wusste, deshalb wird er wohl eine Abmahnung bekommen.

Mehr wirst du nicht erreichen. Du kannst ihn nicht verklagen, denn es sind dir weder Scherzen, noch ein greifbarer Schaden entstanden oder Nachteile

Es handelt sich nicht um einen Versicherungsmakler!

Es geht um einen Ausschließlichkeitsvermittler
(Der Kerl arbeitet nur für eine Versicherungsgesellschaft)

Richtig ist, er kann sich bei den/dem „ Vorgesetzten „ wie z.B. Orgaleiter, Regionalleiter, etc. beschweren, doch leider wird das nichts bringen. Die Damen und Herren decken sich! Das war schon immer so und wird sich auch niemals ändern.

Datenschutzverstöße liegen leider an der Tagesordnung, auch
wenn man nach außen hin anderes versucht zu suggerieren.

@MoechteAWissen

sag ich doch, wird kaum was dabei raus kommen. Das einzige was so ne Gesellschaft stört sind gekündigte Versicherungen. Also alle Versicherungen kündigen und zu nem Makler gehen

@MoechteAWissen

@MoechteAWissen,

ich muss mal wieder widersprechen.

Die meisten Außendienstler eines Versicherungsunternehmens sind Selbständige und diese haben keine Vorgesetzten, sondern sind ihr eigener Chef.

Und eine solche Beschwerde sollte man auch nicht an einen Orgaleiter schicken sondern an den Vorstand des Versicherungsunternehmens.

@Apolon

so, so,  mal wieder widersprechen….

In meinem Text habe ich das Wörtchen „ Vorgesetzten „  bewusst hervorgehoben 
;-)

Zu deiner Vorstandsbeschwerde.

Wir richteten regelmäßig Beschwerden an Vorstände von VU.
Raus gekommen ist nie etwas. Der Vorstand übergibt diese Fälle an den Datenschutzbeauftragten, der wiederum wendet sich an die Verantwortlichen vor Ort und das sind dann wieder RD, OL, VKL, oder  wer auch immer.

Letztendlich wird dann der Kunde  von dem Datenschutzbeauftragten
angeschrieben, mit den Worten das der Fall ausgiebig geprüft wurde und das es sich um  „ einen Einzelfall „ handelte oder ein Systemfehler vorlag… bla bla …

Ich hoffe, dass irgendwann, irgendwer mal den VU genauer auf
die Finger schaut und deren willkürlichen Verhaltensweisen rügt.  

PS: wesentlich effektiver ist es gleich den Bundesdatenschuzbeauftragen anzuschreiben.