Darf die Verkäuferin einfach von einem mündlichen Hundekaufvertrag zurücktreten?

11 Antworten

Schriftlich haben wir leider nichts in der Hand außer die Nachricht aufn Handy...

Bezahlt hätten wir sie heute, bei der Abholung.

Hi,

Ganz abgesehen ob sie das nun durfte oder nicht, ich würde euch gerne Nahe legen euren Hund anders zu suchen.

 Ihr müsst ja schließlich länger als ein Jahrzehnt mit ihm leben, da lohnt es sich schon den Hund erstmal persönlich kennenzulernen, bevor man eine Kaufzusage macht, weil man sich dann ja auch irgendwie verpflichtet fühlt ihn dann auch zu nehmen. 

Also bitte für die Zukunft anrufen und ein Termin zur Besichtigung machen und dann erst entscheiden, nach den Aussehen kann nan ja nie gehen, auch hübsche können krank oder "ar....geigen" sein, wo man vielleicht erst auf den zweiten Blick sieht das es nicht passt.

Und lasst euch ruhig Zeit, dein Freund hast doch bestimmt auch anders kennengelernt? Den hättest doch auch nicht aus den Telefonbuch nach Namen ausgesucht und die Eltern gefragt wie er drauf ist, um dann zusagen den nehm ich?

Wenn man den Züchter dann auch kennengelernt hat Batman auch den Vorteil das er ein Gesicht zu seiner Entscheidung hat, die Hobbyzüchterin kannte euch ja im Grunde nicht was die Absage auch leichter macht. 

Und ich wäre erstmal vorsichtig mit sofort verfügbaren Welpen, im Regelfall muss man auch ein paar Monate warten können, weil Welpen ja nicht in Fabriken gefertigt werden, sondern durch geplante Verpaarungen produziert werden. Geht also bitte sicher das ihr kein Wühltischwelpen aus einer Massenproduktionsstätte kauft, das ist leider nicht immer leicht zu unterscheiden, da die ja auch ihre Maschen und Tricks haben. 

Und bei Hobbyzüchtern besteht bitte darauf beide Elterntiere kennenlernen zu dürfen, um auch zu sehen was ihr bekommt. Und achtet drauf das der Welpe nicht früh rausgeschmissen wird, gesetzlich sollte er mindestens 8 Wochen alt sein, besser wäre allerdings 10-12 Wochen. Und schaut euch auch an wo die Tiere leben. Da gilt es eben zu unterscheiden wer da nur züchtet um schnell Kohle zu machen und wer wirklich mit Herzblut dabei ist. 

Im Tierheim sitzen übrigens auch ganz viele Hunde ;) und bei manchen Zuchtvereinen gibt es auch eine Not Vermittlungsstelle für Welpen die zurück kamen, Junghunden und auch ausgewachsenen garantiert, reinrassigen Hunden.

Lach jetzt erst Korrektur gelesen, mein Tablet versteht Spaß :) Batman sollte da nicht rein, der hat sich dreist eingeschlichen als ich "hat man" eingeben wollte :) 

Ach ja, ich kann mich nur wiederholen. 

Das kommt dabei raus wenn ein Hund zur Ware wird. Wobei es in solchen Fällen eigentlich völlig egal ist ob ein Züchter oder ein gottloser Vermehrer seinen Handel betreibt.

Hallo,
mündliche Verträge gelten auch.
Fraglich ist, wer der Halter ist.

Die Verkäuferin schreibt, dass ihr Bruder sich entschlossen hat, den Hund zu behalten.
Wenn der Bruder der Halter ist darf fie Schwester den Hund nur verkaufen, wenn er damit einverstanden ist.

Wie wollt ihr beweisen, dass er damit einverstanden war, wenn ihr mit der Schwester geredet habt?

Wollt ihr deshalb einen Rechtsanwalt beauftragen?
Das kann teuer werden.

Kommt es zum Rechtstreit kann es dauern und der Hund würde, falls ihr gewinnen solltet, aus seiner gewohnten Umgebung gerissen.
Wollt ihr das dem Hund antun?

Schreibt ihr eine Nachricht und fragt, was ihr mit den bereits gekauften Artikeln machen sollt.

Oder versucht sie umzutauschen.
Manche Geschäfte sind kulant.

Es ist völlig irrelevant, wer der Halter oder Eigentümer ist. Der Kaufvertrag ist in jedem Fall wirksam und die Übereignung ist geschuldet. Ob sie den Hund auch wirklich übereignen kann, kann dann Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche haben, ist aber keine Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages an sich.

Dann könnte man ja auch über eBay gekaufte, gestohlene Waren behalten. Wer nicht der Eigentümer ist, hat kein Recht an der Sache und kann es daher nicht verkaufen.

@RuedigerKaarst

Verkaufen und Übereignen sind aber völlig verschiedene Dinge. Um eine Sache wirksam verkaufen zu können muss mach nicht Eigentümer sein. Auch zur Übertragung des Eigentums ist es nicht erforderlich, dass man selbst Eigentümer ist. Dies gilt aber u.A. nicht für gestohlene Ware (§ 935 BGB).

Mit anderen Worten: Gestohlene Ware kann man grundsätzlich nicht behalten. An ihr geht kein Eigentümer über.

Vorausgesetzt, dass wirklich ein mündlicher Kaufvertrag zustandegekommen ist, darf sie das natürlich nicht. Aber das ist das Problem mit mündlichen Verträgen. Du kannst nicht beweisen, dass ein Kaufvertrag besteht.

Solange kein Geld oder Ware die Hände gewechselt hat, ist auch noch kein Kaufvertrag entstanden.

Das wird ja immer abenteuerlicher hier. Dir ist aber bewusst, wie ein Kaufvertrag zustande kommt? Zwei Stichworte: Angebot und Annahme. Jurastudium, 1 Woche. Wird zum Teil auch an allgemeinbildenden Schulen gelehrt. Etwa in der 11ten Klasse.

@Ronox

Dann lies noch mal nach, solange die Ware nicht aus der Hand gegeben wurde, das Geld nicht bezahlt ist ist alles erst eine Kaufabsicht, ein Kaufversprechen oder eine Reservierung.

Aber sogar einen Kaufvertrag kann man rückgängig machen, wenn man Gründe hat. Hier hat ein "Kauf" aber noch nicht stattgefunden.

Wenn ich am Telefon zu dir sage: "Ok ich nehme den Hund." - Du sagst "o.k. der kostet 400 Euro sie können ihn morgen abholen"

Ist dies KEIN KAUFVERTRAG sondern ein Versprechen.

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei korrespondierende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Wenn sich beide Vertragsparteien also über die Kaufsache (Hund) und Kaufpreis einig waren, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun irgendetwas übergeben wurde oder nicht. Die Übergabe des Geldes bzw. des Hundes ist eine dingliche Erfüllungshandlung und durch den Kaufvertrag gerade geschuldet. Er entsteht dadurch nicht erst (einfachstes Abstraktionsprinzip). Weiter ist es völliger Unsinn, wenn du annimmst, man könne von Kaufverträgen beliebig zurücktreten ("rückgängig machen", wie du es nennst). Wenn dem so wäre, bräuchte man keine Verträge und es gäbe keine Rechtssicherheit. Ich bitte dich daher, derartige Antworten lieber Leuten zu überlassen, die das studiert haben, oder zumindest in juristischen Themen bewandert sind.

@Ronox

Und beim Studium ist alles richtig?

Ich bin jetzt über 50 Jahre alt und habe schon tausende von Kaufverträgen gemacht, auch viele für Tiere und glaub mir man kann jederzeit und immer Zurücktreten, solange das Tier den Hof noch nicht verlassen hat und das Geld noch nicht die Hände gewechselt hat.

Da angehende Anwälte sich auch nicht mit juristischen Themen auskennen (auch hier spreche ich aus Erfahrung habe ich mehrfach herausfinden dürfen), gebe ich auf Juristengequatsche sehr wenig. Allerdings weis ich ja nicht mal ob du bist was du vorgibst zu sein.

Ich glaube du solltest deine Studiengebüren zurückverlangen wenn du das was du das schreibst wirklich glaubst.


@Ronox

Was Ronox sagt ist aber völlig richtig. Falls ein privates Rücktrittsrecht vereinbart wurde, hat die Fragestellerin das jedenfalls nicht erwähnt. Daher ist Ronox Antwort völlig richtig. Vgl. im Übrigen auch, was Fortuna und ich oben bereits gesagt haben.

Friesennarr bitte hör auf als "Communityexperte" für Hunde und Pferde fälschliche Rechtsansichten zu verbreiten. Das soll nicht böse gemeint sein, aber das ist gerade so wie wenn das ZDF in ihrer WISO Sendung verbreitet, der Verkäufer hätte ein Recht zwei Mal nachzuerfüllen und das völlig Stolz auf § 440 BGB stützt. Millionen Menschen meinen dann, sie wären dazu verpflichtet sich geradezu "auf ewig" mit dem Verkäufer rumzuärgern.

Wenn du einer solchen Praxis nachgehst, Friesennarr, dass du dich ohnehin an keinerlei Kaufverträge halten musst, dann ist das deine Sache und dein Risiko. Dein Vertragspartner kann im schlimmsten Fall dann erhebliche Schadensersatzansprüche geltend machen. Soetwas ist zu vermeiden, jedenfalls aber ist es zu vermeiden, dass anderen ein solcher Schaden entsteht, weil Sie deiner Ansicht folgen.

@friesennarr

Wie bei Ihnen die übliche Praxis aussieht interessiert hier keinen. Wenn es derartige Rücktrittsrechte in Ihren Kaufverträgen gibt dann hat das keinen Einfluss auf die allgemeine Rechtslage.

Grundsätzlich hat die Übergabe des Geldes oder der Ware nämlich NICHTS mit der Wirksamkeit des Kaufvertrags zu tun.

@Jurasuppe

Es wurde kein privates Rücktrittsrecht vereinbart...ganz im Gegenteil, davon hat Sie nie was erwähnt.

@Jurasuppe

Warum hackt immer jeder auf diesen Communityexperten Geschichten herum - man hat sich schließlich nicht selbst ernannt dazu, sondern wird von GF ganz automatisch da reingeschoben. Es ist also kein Mäntelchen, das ich mir anziehe.

Hat die FS jetzt einen Hund? Nein, hat sie nicht, weil sich die Verkäuferin umentschieden hat. Was kann sie jetzt machen? Sie kann sie verklagen, tut sie aber nicht, weil das erstens Geld kostet und was dabei herauskommt nicht sicher ist.

Wenn das was du sagst ein Kaufvertrag ist, dann müsste ich jetzt mehrer Leute verklagen, die mir gesagt haben, das sie Pferd 1 für diesen Preis nehmen, sich ein paar Tage später aber umentschieden haben und das Pferd doch nicht nehmen. In meiner Auffassung von Kaufverträgen war das eben auch noch kein Kaufvertrag, sondern ein Kaufversprechen.

Nicht ich bin diejehnige die solche Kaufversprechen bricht, das sind die Leute, die bei mir ein Pferd kaufen wollen und dann plötzlich sich doch anders entscheiden.

Diese Sachen sind nicht zu gewinnen und machen nur einem Geld, und das ist der Rechtsanwalt.

Ein mal habe ich eine ähnliche Sache verfolgt, mein RA hat gesagt, das ich da auf Schadenersatz klagen kann und das auch 100 pro gewinne - und was war.... der einzige, der gewonnen hat ist der RA gewesen, der hat nämlich auf jeden Fall Geld bekommen.

Dann erklär mal wie man das dann nennt?

Die Praxis sieht nämlich ganz anders aus - besonders bei Tierverkäufen. Z.B. ist es ja auch so, das wenn eine Tierreservierung stattfindet und man die Reservierungsgebür bezahlt hat, diese nicht wieder bekommt wenn man vom Vertrag zurücktritt. Warum gibt es diese Klausel im Vertrag, wenn es sich angeblich um einen Kaufvertrag handelt, weil dann müsste der Käufer, der ja  jetzt den Welpen nicht gekauft hat - den ganzen Hund trotzdem bezahlen.

Man erkläre mir das mal.

Übrigens darf ich hier auf GF meine Meinung  (ob deiner Meinung nach richtig oder falsch ist egal) kund tun (bin hier nicht vor Gericht). Ich brauch mir von niemandem den Mund verbieten zu lassen.

Und sollte es falsch sein (glaub ich nicht) was ich geschrieben hab, dann ist es eben falsch.