Darf die Startprämie für eine Kontoeröffnung auf das ALG II angerechnet werden?
Für die Eröffnung eines kostenlosen Onlinekontos, ohne Wenn und Aber bekomme ich 50,-- € Startguthaben. Darf mir dieses Geld von meinem ALG2 (hartz4) wieder abgezogen werden.
7 Antworten
Das es kein Zweckgebundenes Einkommen ist, ist es grundsätzlich anrechnungsfähig und muss der ARGE mitgeteilt werden.
Allerdings greift hier der jährliche "Bagatell"-Freibetrag von 50 EUR nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V.
ich denke nicht das sie es anrechnen, musst es denen ja erstens nicht erzählen und zweitens kann hat man bei alg2 freibeträge...die können dir ja auch kein geld anrechnen was du von deiner familie zugesteckt bekommst weil du z.b.geburtstag hast...http://www.hartz-4-empfaenger.de/freibetraege-fuer-vermoegen
Können sie jederzeit. Einkünfte haben mit den Freibeträgen für Vermögen nichts zu tun.
auch Geldgeschenke innerhalb der Familie können angerechnet werden!! Klar!!
Du kannst ein Neteller konto neteller.de Aufmachen das ist ein unabhängiges Inet konto damit können die Dir nichts und ist 0 kosten. Kannst Geld Einzahlen und an andere überweisen usw. ein Virtuelles Konto finde ich am besten
Das machst du doch Privat damit hat die Arge noch nichts zu tuen es sei denn Du erzählst es denen. Was auf dem Konto drauf ist kannste behalten das hat mit dem alg2 nichts zu tuen. Gehe von aus das du ein Hauptkonto hast bei der Sparkasse oder so wo die bezüge eigngehen oder ????
oh doch aber sicherlich und was die arge nicht weiss macht sie nicht heiss ^^
schlechter Tip! Das ist Betrug! Privat???? Alles ist privat auch ALG2 und alles spielt eine Rolle. Natürlich kann das Amt auf sämtliche Konten bei Verdacht zugreifen
Ansichtssache jeder denkt unterschiedlich darüber
Die Denkweise der ARGE ist klar geregelt und eine Belehrung darüber unterschreibt jeder ALG II-Empfänger. Und da steht: alle Einkünfte sind zu melden, 50 € jährlich sind frei, alles darüber hinaus wird angerechnet.
Darüber hinaus kannst du denken, dass es nächste Woche besseres Wetter gibt.
Darüber hinaus kannst du denken, dass es nächste Woche besseres Wetter gibt. Was meinste damit ??? Aber wenn mir jemand bsp 50 euro schenkt zum Geburtstag als beispiel dann ist es ja doch eine schenkung oder ?
Aus Sicht der ARGE ist es kein zweckgebundenes Einkommen und damit grundsätzlich zu berücksichtigen.
Ob geschenkt, gefunden oder gewonnen, ist irrelevant.
Moralisch aber nicht okey so denk ich
Moralisch betrachtet lebt man vom Geld des Steuerzahlers.
Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Prinzipiell werden alle Einnahmen, also auch solche Prämien angerechnet. Es gibt aber pro Jahr einen Freibetrag für die Summe aller Einkünfte
Etwas PRIVATES gibt es in dieser Beziehung für die ARGE gar nicht.