Darf die Sparkasse einfach mein Konto auflösen, obwohl Geldeingang vorhanden ist?
Also folgendes: Ich habe ein altes Konto in einem früheren Wohnort bei der Sparkasse. Aus praktischen Gründen hab ich aber ein neues am neuen Wohnort eröffnet.
Das alte will ich aber behalten. Aus persönlichen und nicht wirklich vernünftigen Gründen (die Kontonummer gefällt mir...)... ;))
Nun habe ich einen Dauerauftrag von monatlich 15 Euro von meinem neuen Konto aufs alte schon seit einiger Zeit. Weil mir schon klar ist, daß ein Giro-Konto nicht tot rumliegen sollte... Auch Rückzahlungen vom Stromanbieter zum Beispiel gehen auf das alte Konto, damit es nicht "langweilig" wird mit den 15 Euro... ;)
Nun beschwert sich die Sparkasse bei mir, daß angeblich seit November 2013 kein Geldeingang mehr war. Das kann aber nicht sein, wegen dem Dauerauftrag. :(
Nun meine Frage: Darf die Sparkasse das Konto einfach auflösen, nur weil so ein geringer Geldeingang ihnen nicht in den Kram passt?
Was ratet ihr mir? Soll ich den Betrag erhöhen? Oder was soll ich denen sagen? Muß ich das Konto aufgeben?
LG warehouse14
9 Antworten
Du zahlst 15 euro ein damit ist ein Geldeingang vorhanden. Ich würde einmal klären warum die das gegenteil behaupten
Also selbst wenn Du keinen Geldeingang hast, wenn die Dich anschreiben und fragen ob Du das Konto noch nutzt, kannst Du sagen, dass Du es noch brauchst. Sei es für gelegentliche Überweisungen. Dann kündigen sie das auch nicht. Zumindest solange Du die Kontoführungsgebühren weiter zahlst. So war es damals zu Studienzeiten bei mir. Hatte damals auch keinen regelmäßigen Eingang aber gelegentlich habe ich selber eingezahlt um Überweisungen zu tätigen.
Die beschweren sich weil kein Lohn- oder Gehaltseingang zu verzeichnen ist. Das kannst du nicht mit Daueraufträgen deines neueren Kontos wettmachen, da die Banksoftware da genau unterscheiden kann. Löse es einfach auf. Wenn es nicht gratis war, dann sparst du ja auch Kontoführungsgebühren.
Echt, das geht bei der Sparkasse? Bei meiner Voba leider nicht;-(
Wenn Du ein (Giro-) Konto bei einem Kreditinstitut eröffnest, gehst Du mit denen eine Geschäftsbeziehung ein. Und jede Geschäftsbeziehung kann auch wieder gekündigt werden, und zwar von beiden Vertragsparteien! Genauso, wie Du ein Girokonto wieder kündigen kannst, so kann dies ebenfalls vom Kreditinstitut aus geschehen!
Konten müssen bewegt werden,weil die Banken damit arbeiten und da reicht nicht aus mal 15€ drauf zu zahlen.
aber wie du siehst darf die Bank das ...oder es steckt ein Insolvenzverwalter dahinter...ein Rechtsanwalt??? die dürfen das auch.
Also Bewegung ist da schon... Einzahlung, Abhebung, Gebühren zahl ich ja auch. Hab halt kein online-banking eingerichtet... Damit würden sich ja die Gebühren auch erledigen, oder nicht?
Also da bin ich so sozial und gönne denen ein bißchen Geld und dann reicht es ihnen trotzdem nicht? :(
Seit SEPA kann man auch als Privatkunde den Haken bei "Gehaltszahlung" machen ;).