Darf die Schulleitung einen neuen Schulsprecher verlangen?
Die aktuelle Schülersprecherin wurde vom Schülerrat mit grosser Mehrheit gewählt. Ihre Zwillingsschwester ist zur Vertreterin gewählt worden.
Die Schulleitung lehnt dieses Ergebnis nun, drei Wochen später, ab. Sie berufen sich auf meine Aussage (ich war schülersprecherin im vergangenen Jahr), dass ein bestimmter Junge aus der selben Stufe wie die aktuelle Schülersprecherin als deren Vertreter fungieren würde. Da dieser jedoch bei den Wahlen nicht anwesend war, ist diese mit den oben beschriebenen Ergebnissen verlaufen.
Die Schulleitung fordert nun Neuwahlen. Einen Kompromiss, dass der Junge einfach Stellvertreter wird, wollen sie nicht eingehen, da sich ein weiterer Kandidat (Autist, hat dich bereits als unfähig Verantwortung zu übernehmen im Amt des kassenprüfers gezeigt) dadurch ggf übergangen fühlt.
Die schulleitung hat der aktuellen schülersprecherin wortwörtlich gesagt, dass sie keine zusammenarbeit mit ihr, sondern mit dem Jungen von dem ich sprach wünscht.
Nun ist die frage: ist das rechtens? Es kann doch nicht sein, dass sich die Schulleitung einfach einen Schülersprecher aussucht, der ihr gerade passt.
Der Wählerwille ist frei. Die beiden Mädels wurden als primäre vertreter der Schülerschaft gewählt. Damit muss die Schulleitung wohl leben - oder?
Habe im Schulgestzbuch nachgeschaut und da gibt es keine Regelung hinsichtlich der Person die Schülersprecher werden darf (das Sprecher und Vertreterpaar darf also aus zwei Mädchen, Geschwistern bestehen). Die Person die mit den meisten stimmen gewählt ist wird es - ist hier der fall. Die SV untersteht zwar den Regelungen der Schule, aber dass die Schulleitung einfach die gültigen Wahlen ablehnen und Wunschpersonal einsetzen darf kann doch nicht sein?!
Die aktuelle Schülersprecherin hat bereits angekündigt aufgrund der erfahrenen Ablehnung bei tatsächlichen Neuwahlen nicht erneut zu kandidieren. Dabei ist sie die einzige Hoffnungs- und Leistungsträgerin momentan.
Was können wir tun?
3 Antworten
Nein, einfach so darf die Schule dass nicht.
Es muss im jeden Bundesland eine Regelung wie die Schülervertretung zu Wählen ist. Entweder direkt im Schulgesetz, in der Schulordnung des Bildungsganges oder einer Verwaltungsvorschrift der Schuljahresorganisation.
Eine Ermessensentscheidung der Schulleitung ist dies aber definintiv nicht.
Aus der Praxis in den Schulen kann ich aber sagen, dass die wenigsten Schulen nach der korrekten Wahlordnung vorgehen.
Wenn du mir den Bundesland und die Schulart sagst, kann ich vielleicht eine Regelung raussuchen
Ein Schülersprecher spricht für die Schüler und vertritt deren Meinung. Daher wird er/sie auch von ihnen gewählt. Da hat die Schulleitung gar nichts zu melden.