Darf die Schulleitung einen neuen Schulsprecher verlangen?

3 Antworten

Nein, einfach so darf die Schule dass nicht.

Es muss im jeden Bundesland eine Regelung wie die Schülervertretung zu Wählen ist. Entweder direkt im Schulgesetz, in der Schulordnung des Bildungsganges oder einer Verwaltungsvorschrift der Schuljahresorganisation.

Eine Ermessensentscheidung der Schulleitung ist dies aber definintiv nicht.

Aus der Praxis in den Schulen kann ich aber sagen, dass die wenigsten Schulen nach der korrekten Wahlordnung vorgehen.

Wenn du mir den Bundesland und die Schulart sagst, kann ich vielleicht eine Regelung raussuchen

Ein Schülersprecher spricht für die Schüler und vertritt deren Meinung. Daher wird er/sie auch von ihnen gewählt. Da hat die Schulleitung gar nichts zu melden.