darf die schule mich zurückversetzen?
hi leute ich bin 14 (geboren am 14.2.2003) . eine gute Schülerin war ich noch nie bin schon zweimal sitzen geblieben und deshalb auch erst in der 6ten klasse. nun ja auf jedenfall war schon klar das ich dieses jahr auch wieder nicht schaffen werde. heute haben wir bei uns die noten besprochen und bei nen schnitt von 4,8 war klar, dass ich es mal wieder nicht schaffe. meine Lehrerin meinte dann zu mir ich soll mich nächstes Schuljahr dann bei der 5ten klasse melden. ich dachte erst sie meint die jetzige 5te klasse die dann zur 6ten wird sodass ich die 6te nochmal wiederholen muss. doch meine Lehrerin meinte die 5te klasse des nächsten jahres. ich soll also ersthaft in die 5te zurückversetzt werden dann müsst ich ja 2 jahre wiederholen. meine Eltern wahren damit leider einverstanden sie sagen besser wiederholen als schlechte noten. ich würd gern mal wissen ob ich mich da rechtlich wehren kann immerhin hab ich die 5te schonmal bestanden ( wenn auch nur mit 4,0) . außerdem hab ich kein bock mit 14/15 mit 10/11 jährigen in einer klasse zu sein. bin jetzt schon die älteste . bitte helft mir
3 Antworten
Hallo gigi2003 das Schulgesetz für NRW führt aus (andere Bundesländer ähnlich), und das solltest du mal deinen Eltern zeigen:
Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d. h. in den Klassen 5 und 6,
beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 der Erprobungsstufe kann
einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 der Erprobungsstufe
kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige
Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht
ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund
der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.
Wenn du das Klassenziel der 6 nicht schaffst, dann wiederholst du die Klasse 6! Was deine Lehrerin meint, ist eben nur Meinung. Da liegt sie falsch. Die Konferenz entscheidet und nicht die Lehrerin.
Überlege mal: Wenn du im nächsten Schuljahr in die 5 gehst, dann wäre deine Verweildauer in der Erprobungsstufe 5/6 ja vier Jahre. Und das geht gar nicht.
danke, dass hilft mir wirklich
Hallo.
Normal sind 2 Jahre sitzen bleiben, dann muss es von den Eltern oder Jugendamt angeschoben ( genehmigt werden) das ist bei dir der Fall, also müsste das gehen. (Freiwilliger Zwang der Eltern.)
Da du keinen Abschluss machen kannst, wirst du sowieso ein Abgangszeugnis bekommen.
Also eine Lehre gibt es ohne Abschluss auch nicht.
Wenn deine Eltern zustimmen sehe ich keine Chance. Kannst ja nochmal mit ihnen darüber reden. Die Rückversetzung ist wohl eine reine erzieherische Maßnahme, anscheinend denken alle du lernst es anders nicht.