darf die schule mich zurückversetzen?

3 Antworten

Hallo gigi2003 das Schulgesetz für NRW führt aus (andere Bundesländer ähnlich), und das solltest du mal deinen Eltern zeigen:

Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d. h. in den Klassen 5 und 6,
beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 der Erprobungsstufe kann
einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 der Erprobungsstufe
kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige
Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht
ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund
der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.


Wenn du das Klassenziel der 6 nicht schaffst, dann wiederholst du die Klasse 6! Was deine Lehrerin meint, ist eben nur Meinung. Da liegt sie falsch. Die Konferenz entscheidet und nicht die Lehrerin.

Überlege mal: Wenn du im nächsten Schuljahr in die 5 gehst, dann wäre deine Verweildauer in der Erprobungsstufe 5/6 ja vier Jahre. Und das geht gar nicht.

danke, dass hilft mir wirklich

Hallo.

Normal sind 2  Jahre sitzen bleiben, dann muss es von den Eltern oder Jugendamt angeschoben ( genehmigt  werden) das ist bei dir der Fall, also müsste das gehen. (Freiwilliger Zwang der Eltern.)
Da du keinen Abschluss machen kannst, wirst du sowieso ein Abgangszeugnis bekommen.
Also eine Lehre gibt es ohne Abschluss auch nicht.

Wenn deine Eltern zustimmen sehe ich keine Chance. Kannst ja nochmal mit ihnen darüber reden. Die Rückversetzung ist wohl eine reine erzieherische Maßnahme, anscheinend denken alle du lernst es anders nicht.