Darf die Schule einem verbieten, Jogginghosen zu tragen?

11 Antworten

In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist alles Mögliche geregelt, Bekleidungsfragen spielen aber keine Rolle. Hier ist die Eigeninitiative der Schulen gefragt. Sie können bei Bedarf in ihren jeweiligen Schul- bzw. Hausordnungen festlegen, wie die Schüler bekleidet sein sollen, bzw. wie nicht.
Viele Schulen schreiben vor, dass Hosen zumindest bis zum Oberschenkel reichen sollen.

Viele Schulen tun das auch und sind dabei mal mehr, mal weniger restriktiv. Die einen verlangen lediglich, dass die Kleidung Brust und Bauch bedeckt und Hosen bis zum Oberschenkel reichen, also nicht schon am Hintern enden. Andere wollen auch keine nackten Achseln sehen und schreiben vor, dass Hosen und Röcke mindestens bis zum Knie gehen. Fast immer, wenn Kleidungsvorschriften erlassen werden, geht es nicht nur um den Schnitt, sondern auch um Motive. Viele Schulen dulden keine beleidigenden, rassistischen oder sexistischen Aufdrucke.

Egal wie die Vorschriften aussehen – sie werden normalerweise nicht allein im Direktorat beschlossen, sondern durch die Schulkonferenz, die aus Eltern, Lehrern und teilweise auch Schülern besteht. Wie in der Gemeinschaftsschule in Schwieberdingen sind sie also meist das Ergebnis einer Diskussion und erfahrungsgemäß sind es nicht selten auch die Schüler, die sich strengere Vorgaben wünschen. Laut Rektorin Vöhringer hätten die Schüler auf das mögliche Jogginghosenverbot positiv reagiert, einige Jungen wollten jetzt aber auch Leggings auf die schwarze Liste setzen.

Was passiert bei Verstößen?

Im Zweifel obliegt es den Lehrern, Schüler anzusprechen, die gegen die Kleidungsvorschriften verstoßen. Nach Hause geschickt werden die Fehlbekleideten in der Regel aber nicht. Stattdessen bekommen sie ein großes neutrales T-Shirt, das sie bis zum Ende des Schultags tragen und dann gewaschen zurückbringen müssen.

Wie vertragen sich Verbote mit den Persönlichkeitsrechten?

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", sagt das Grundgesetz in Artikel 2. Das bedeutet auch, dass der Mensch grundsätzlich erstmal selbst bestimmen kann, wie er herumläuft. Konflikten mit anderen Interessen sind da allerdings vorprogrammiert. So kann ein Arbeitgeber durchaus darauf bestehen, dass die Mitarbeiter Uniform tragen oder sich an den firmeninternen Dresscode halten. Das Grundrecht auf Persönlichkeitsentwicklung muss dann hinter das Weisungsrecht des Arbeitgebers zurücktreten.
In Deutschland gibt es – jedenfalls an öffentlichen Schulen - keine Schuluniform. Dennoch kann in die Persönlichkeitsrechte der Schüler eingegriffen werden. Solche Einschnitte sind möglich, um sicherzustellen, dass Kleidung nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt. Auch wenn die Schule die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags in Gefahr sieht oder wenn ein Outfit die schulische Ordnung stört, kann Kleidung verboten werden.
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Das ausschlaggebende habe ich Dir mal dick markiert.
Es ist der Schule erlaubt. Was IHR Schüler daraus macht, liegt an Euch. Ihr könnt ohne weiteres dagegen vor gehen und um eine Konferenz bitten. Vorschläge und Kompromisse können in dieser eingegangen werden und man kann auch Mittelwege finden.

Was mich persönlich angeht, ich würde denen den Vogel zeigen. Mein Aussehen lasse ich mir nicht vorschreiben und Schuluniformen bzw. solche Vorschriften haben wir auch damals schon beim Vorschlag laut verneint und uns auch als Schüler gemeinsam dagegen gestemmt. Die Schuluniform wurde an unserer Schule dann auch nicht eingeführt.

Es ist zwar eine Schule, aber man sollte sich definitiv nicht ans System anpassen lassen. Ihr habt das gute Recht, ebenfalls Eure Meinung kund zu tun. Dieses "Schüler müssen ohne weiteres gehorchen" gibt es heutzutage nicht mehr so wirklich. ;-)

Es gibt sowas, dass nennt sich Demokratie. Und das wird unter anderen auch in den Schulen gelehrt. Warum also nicht auch anwenden. ;-)

Kommt darauf an, was in der Schulordnung steht. Und selbst, wenn es nicht verboten ist, sollte man allein aus Anstandsgründung nicht auf die Idee kommen, an einem normalen Schultag in Jogginghosen aufzutauchen.

Für die Schule muss etwas Respekt da sein, ich hofffe das man es verbieten kann. 

ich selber trage keine Jogginghosen im Unterricht und finde es auch ziemlich asozial ,allerdings tragen einige andere aus meiner Klasse welche und es gab schon einige Diskussionen mit Lehrern

oke, das ist jetzt ein bisschen peinlich, aber ich meinte 'fürn' :D

Hallo :)

Nein, das kann sie eigentlich nicht.. es sei denn, es gibt eine Schuluniform, an die man sich zu halten hätte. Bei sehr knappen Outfits ist das eher nachvollziehbar, die können tatsächlich verboten werden -------> bei Jogginghosen sehe ich aber keinen Grund.

Will sagen: Die Hausordnung kann es zwar untersagen Jogginghosen anzuziehen, aber dagegen kann man angehen mit Verweis auf das Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung, das auch freie Kleiderwahl impliziert. Ansprechpartner wäre in diesem Falle das zuständige Schulamt.

Bei uns in der Schule ist es nicht verboten. Da laufen viele mit Jogginghose in rum. Ich hab nur gehört, dass zu knappe Sachen, wie zum Beispiel hotpan, zu viel Ausschnitt und bauchfrei oft verboten wird (bei uns allerdings auch nicht so). Aber das legt jede Schule selber in ihrer Schulordnung fest.