Darf die Schule alte Klassenlisten an mich rausgeben?

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fest steht du du auch zu den klassenkameraden gehörst, da du dort auch verzeichnet bist. es sollte keine schwierigkeit geben die damaligen mitschüler namen zu bekommen. ausweis hast du auch.

ja das dürfen die, solange die Adressen nicht mit drauf stehen, die haben sie damals wegkopiert!!

Zwar ist ein Name ein persönliches Datum, aber eben ein öffentliches! Eine reine Namensliste dürfte kein Problem sein! Anders würde es aussehen, wenn noch Adressen draufstehen. Die dürften ja aber eh überholt sein!

da man in einer gemeinsamen klasse war ist das kein problem, da man diese daten ja schonmal rechtmäßig besaß.

@flirtheaven

Soso - und nach welchem Recht besaß man die Daten seiner Mitschüler "rechtmäßig"?

@JotEs

Warst Du damals unter falschem Namen mit der Alditüte überm Kopf in der Klasse gesessen? Hat man sich Dir als Mitschüler nicht vorgestellt?

das geht, weil es ja deine mitschüler waren. du könntest aber niemanden hinschicken, der nicht in deiner klasse war. ich habe schonm mehrere klassentreffen organisiert und es war nie ein problem.

Wo kein Kläger, da kein Richter ....
Das Problem würdest ggf. auch nicht du, sondern die "datenverarbeitende Stelle" (in diesem Fall also die Schule) bekommen, die die Daten herausgerückt hat.

@JotEs

ich weiß, aber ich wurde bisher jedesmal nach dem ausweis gefragt

Eigentlich geht das wegen Datenschutz nicht - aber frag doch trotzdem einfach mal nach!