Darf die Polizei von minderjährigen Alkohol „beschlagnahmen“?

16 Antworten

Kommt drauf an, wo das ist, wie minderjährig sie und welche Getränke es sind.

Beispiel: 17jährige mit einem bezahlten Schoppen Wein. Da gäbe es eigentlich weder etwas zu beschlagnahmen noch jemand mit auf die Wache zu nehmen.

Dürfen sie.
Sie dürfen die Kinder sogar von den Eltern von der Wache abholen lassen... 

Ganz kurz und Knapp. Im Rahmen des Jugendschutzes müssen sie es sogar.

Natürlich darf das die Polizei und meisten werden die Getränke auch gleich ausgeschüttet...

Das beste, was man tun kann!

Letzteres dürfen sie nicht, das wäre Vernichtung fremden Eigentums. Ein Fahrzeug, das wegen Mängeln sichergestellt wurde, darf die Polizei ja auch nicht einfach an den Schrotthändler weiterverkaufen ...