darf die Polizei nach einem negativen alkoholtest noch einen Drogentest machen

13 Antworten

aber natürlich darf sie das. denn mal angenommen, du verhälst dich auffällig im straßenverkehr, und der alkotest war negativ, dann beweist dieser test ja NUR, das du KEINEN alkohol intus hast. da die auffälligkeit aber ja irgendwo herkommen muss, ist der nächste verdacht ja drogeneinfluss, und drogen können nicht mit einem alkotest nachgewiesen werden, dafür gibt es ja den drogentest. und warum soll die polizei das denn nicht dürfen?? die polizei darf so verdammt vieles, nicht nur dürfen, sie muss ja in vielen fällen auch. und ein verkehrsauffälliges verhalten muss sie im alleine schon wegen der gefährdung anderer verkehrsteilnehmer überprüfen. was meinst du denn, wenn sie einen verkewhrsteilnehmer nicht überprüfen würden, der in schlangenlinien auf der straße fährt, den gehweg auch noch als fahrbahn benutzt und fussgänger gefährdet?? da können die nicht wegsehen. und um festzustellen, was dainter steckt, dürfen sie zusätzlich zum alkotest auch einen drogentst machen.

Ich weiß es ist 2 Jahre her aber ich muss das hier nochmal klar stellen und die einzig richtige Antwort sagen: Ein negativer Alkohol/Drogen test entlastet dich quasi von der Blutentnahme. Selbst bei vielen anderen Auffälligkeiten würde danach so gut wie kein Richter einer Blutentnahme zustimmen. Bedeutet sie müssen dich gehen lassen. Natürlich können sie dich fragen ob du noch den anderen test machen willst aber es wäre dumm den zu machen da die Schnelltests ja generell freiwillig sind und die Blutentnahme nicht mehr passieren wird. Ein tipp noch von mir: wenn man weiß man hat drogen konsumiert und sie fragen ob du alkohol konsumiert hast, dann sag ja... wenn der dann negativ ist kannst du gehen... funktioniert andersrum natürlich genauso.

Hallo Oxygene

Ja, die Polizei darf das.

außerdem soll gesagt sein, dass du diese Tests gar nicht mitmachen musst.

Sie sind freiwillig.

allerdings, wenn wirklich ein Verdacht besteht, wirst du dann zur Blutabnahme gebeten.

die muss allerdings ein Richter absegnen, und dazu braucht der Polizist wirklich einen begründeten Verdacht

oder Gefahr im Verzug, dann ist der Richter raus. Kommt auf die Stadt bzw den Amtsgerichtbezirk an.

@Kihlu

oder Gefahr im Verzug,

richtig,das habe ich aber extra nicht erwähnt.

wegen kleinere Pupillen oder rote Augen usw.. ist noch lange kein Gefahr in Verzug, dazu braucht es schon mehr

Jeder Test bei der Polizei ist rein freiwillig und darf abgelehnt werden. Ob dann eine Blut oder Urinprobe fällig ist, entscheidet ein Richter!

Na Klar darf sie das, wenn ein Verdacht besteht.

genau so ist es .........