Darf die Polizei mir den Namen des Täters nennen, der sich in mein FB-Profil eingeloggt hat?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und Du als Zeuge geladen wirst, erfährst Du mit Sicherheit alles. Vorher gilt der Betreffende noch als unschuldig und ich bin sicher, daß Dir die Polizei den Namen nicht nennen darf. Den Grund hast Du bereits in Deine Frage reinformuliert:

(Weil ich möchte mich persönlich bei demjenigen bedanken!!)

Selbstjustiz ist strafbar.

Kessko 
Fragesteller
 17.09.2012, 06:19

Also werde ich es nur erfahren, wenn es wirklich zu einer Anklage kommt. Ich denke, dass es vielleicht wegen "Geringfügigkeit" eingestellt wird.

helrich  17.09.2012, 09:33
@Kessko

ja, davon gehe ich aus. Denn wenn Dir ein Polizist einen Unschuldigen "ans Messer liefert", macht er sich selbst einer Pflichtverletzung schuldig. Und so lange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt er als unschuldig - selbst wenn Du die Straftat mit eigenen Augen beobachtet hättest.

Falls das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bekommst du zur Durchführung des Privatklageverfahrens die Personalien mitgeteilt. Schließlich hat du Anspruch auf einen Sühnetermin mit dem "Täter" da du durch ihn beleidigst wurdest.

Kessko 
Fragesteller
 17.09.2012, 10:12

Ach, das ist gut. Dankeschön für Deine Antwort!

so weit icgh weiss dürfen sie es dir sagen, spätestens wenn du deine anzeige nicht zurücknimmst und post vom gericht bekommst... mit deiner aussage und da kommt dann auch sowas wie im fall zwischen name und name

Im Rahmen der Ermittlungen wird Dir der Name eines möglichen Täters (Verdächtigen) sicherlich nicht mitgeteilt. Den Namen wirst Du sicherlich erst dann erfahren, wenn es zu einer Anklage kommt. In dessen Rahem Du dann ja eine Zeugenaussage machen müßtest.

Zeig das auf jeden Fall an.