DArf die Polizei mich mitnehmen wenn ich mit 16 um 02.00 auf der strasse rumgehe?
Hallo,
Mal angenommen ein 16 jähriger wird um 02.00 von der Polizei angehalten. Er behauptet eine einverstädnis von den ELtern zu haben dass er noch so spät rausdarf. Zustzälich behauptet er keine drogen und Alkohol konsumiert zu haben. Die eltern sind aber diese Nacht nicht erreichbar. Darf man sich mit 16 mit erlaubnis der Eltern zu dieser uhrzeit auf der Strasse aufhalten? Darf die POlizei dass Kind mitnehmen und gegen seinen willen aufs polizeirevier mitnehmen und bis zum nächsten morgen in die Zelle stecken?
4 Antworten
es kommt wahrscheinlich darauf an, wie glaubwürdig die Behauptungen des 16jährigen sind & ob für die Polizisten tatsächlich kein Verdacht auf übermäßígen Alkoholkonsum und/oder Drogen besteht & wo man sich zu dem Zeitpunkt aufhält.
Wenn die Polizisten Zweifel haben, müssen sie darauf reagieren. Das kann ein Kontrollanruf bei den Eltern sein oder das der Jugendliche mit dem Streifenwagen eine exklusive Heimfahrt erhält oder im äußersten Fall vielleicht auch die Mitnahme aufs Revier. Wobei sie den 16jährigen eher nicht in eine Zelle stecken.
Zunächst ist ein 16-jähriger kein Kind sondern ein Jugendlicher.
Es gibt in der BRD keine nächtlichen Ausgangsperren, nicht für Erwachsene, nicht für Jugendliche und auch nicht für Kinder.
Die Polizei wird einen 16-jährigen nicht weiter behelligen, wenn keine konkreten Gründe vorliegen.
Ich wurde um 3:30 Uhr Nachts mit 13 Jahren auf der Straße angehalten. Ich wurde nur nach hause gebracht, weiter nix.
Ich denke nicht, bin aber nicht sicher.