Darf die Polizei mich mit aufs Revier nehmen wenn ich keinen Führerschein und Personalausweis dabei habe?

10 Antworten

Ja, die Polizei darf dich zur Feststellung deiner persönlichen Datem mit auf die Dienststelle nehmen.

Mit dem Personalausweis ist es gesetzlich so, das man einen besitzen aber nicht ständig mitführen muss, jedoch sollte man seinen Personalausweis aus dem oben genannten Grund trotzdem immer mitnehmen.

Den Führerschein muss man beim fahren mitführen, fahren ohne den Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 10 Euro bestraft wird. Weiter fahren darf man jedoch trotzdem, da die Polizei über die Leitstelle ermitteln kann, ob man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Ok also würde wenn sie mich mit auf die Wache nehmen würden nur die strafgebühr anfallen?

@Lars118

Du wirst zur Feststellung deiner persönlichen Daten mit auf die Dienststelle genommen und musst ein Verwarngeld von 10 Euro bezahlen, da du deinen Führerschein nicht mitgeführt hast. Dann darfst du aber weiterfahren, da die Polizei auch über die Leitstelle gesagt bekommt, das du eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

@Rollerfreake

Ich hab nie einen Perso dabei und manchmal keinen Führerschein und bin noch nie mit auf die Wache genommen worden. Wozu auch, die Daten werden per Funk abgeglichen, das spart Zeit, Personal und somit Geld.

@Bitterkraut

Ich hab auch noch kein Verwarngeld bezahlt, sondern immer ne Aufforderung bekommen, den FS innerhalb 8 Tagen vorzulegen.

Das Fehlen eines Personalausweises ist an für sich kein Grund jemanden mit auf das Polizeirevier zu nehmen.

Man kann seine Daten so angeben und die Polizei überprüft das über Funk.

Wenn gar keine Angaben zu Personalien gemacht werden, dann ist dies nach § 111 OwiG eine Ordnungswidrigkeit.

Damit ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und ordentlich durchgeführt werden kann, braucht man natürlich die Personalien des Bürgers.

Was ist in dem Fall, in dem keiner die Daten raus bekommt und der Betroffene sie - warum auch immer - nicht angeben möchte? Länger als 48 Stunden darf er ohne richterliche Anordnung nicht bei der Polizei verbringen.

@ParagrafenChef

Alles klar, danke also werde ich beruhigt fahren können:D

@ParagrafenChef

Wie kann denn über Funk das Aussehen abgeklärt werden?! 

@Still

Es gibt Sachen die können über Funk nicht geklärt werden.  Und ab zur Wache...

Ja, das dürfen sie tun, um fort deine Identität festzustellen.

Aber abgesehen davon:

Wie oft habt ihr alle Kontakt mit den Cops?

Ich fahre 25.000 km im Jahr und bin das letzte mal vor  ca 8-9 Jahren angehalten worden, weil die mich da 8 km/h zu schnell geblitzt haben.., 

Und WENN die mich anhalten würden, hätte ich meine Papiere immer alle dabei ... ab 16 gibt es schließlich eine Ausweispflicht in D! (Such wenn es keine mitführpflicht gibt)

ja dürfen, sie machen tun sie es eher selten, wenn du eingermaßen gescheit auftrittst, dann kommst du da drum herum, es sei denn du triffst gerade auf 2 super schlecht gelaunte Herren, da steckt man einfach nicht drin, daher Achtung!

Was den Perso angeht den musst du nicht mitführen, musst ihn aber auf Verlangen vorzeigen, das bedeutet daheim auf dem Schreibtisch kannst du ihn auch vorzeigen.

ich hatte meinen Führerschein auch mal vergessen, einmal hatte ich versehentlich das Portmonaie von meinem Mitbewohner eingesteckt, aber mit SchweBi waren die nicht so richtig glücklich, dann wurde mir mitgeteilt, dass das theoretisch 15€ kostet aber das sei so okay, keine Mitnahme kein Verwarngeld oder sonstiges, nur in Zukunft aufpassen.

Und ein zweites mal hatte ich mein Portmonaie wirklich vergessen, allerdings wurde ich quasi beim Parken vor meiner Haustür angehalten (sogar von der KriPo, weil mein rechtes Bremslicht nicht ging), da durfe ich dann einfach hoch laufen und Führerschein vorzeigen und der Käse war gegessen. 


das sind aber alles nur Beispiele, sie können, aber müssen nicht, das solltest du immer im Hinterkopf behalten.

Ja, da die Möglichkeit einer Straftat, fahren ohne Fahrerlaubnis, im Raume steht, und die von dir gemachten Angaben zur Person nicht der Wahrheit entsprechen müssen. Immer sehr beliebt: Personalken des. Bruders, der eine. FE besitzt.

Nennt sich "Sistierung". Prinzipiell ein mögliches Mittel zur Identitätsfeststellung.

Würde mich das was kosten?

@Lars118

Nichts. Es besteht keine Mitführpflicht für den Personalausweis, weshalb dir auch keine Kosten entstehen dürfen durch staatliches Handeln in diesem Fall, wenn du ihn tatsächlich nicht mitführst.

@Alien0127

Beim Führerschein siehts natürlich anders aus, den musst du beim Führen eines Kfz mitführen, sonst Owi. (ca. 10 Euro)