Darf die Polizei mich in der Schule abführen?

8 Antworten

Hallo Nosans99,

... es ist möglich, findet aber ganz ganz selten statt. In der Regel wird mit der Schulleitung VORHER Kontakt aufgenommen und Du wirst ins Sekretariat gerufen. Dort wird mit Dir gesprochen und je nachdem, wie ermittlungsfördernd das Gespräch verlaufen ist, werden weitere polizeiliche Maßnahmen entschieden.

IdS MrDirekt

Ja, das darf die Polizei. Sie hat einige Rechte.

Besser wäre es natürlich freiwillig mitzugehen.

Normalerweise würde ein Schulmitarbeiter in die Klasse kommen (wenn gerade Unterricht ist) und Dich zum Direktor bitten. Dort wartete dann die Polizei und nähme Dich bei Bedarf mit zur Polizeiwache. Oder sie befragte Dich gleich vor Ort. Abführen würde sie Dich nur im Falle einer tatsächlich begangenen Straftat und wenn Fluchtgefahr bestünde. Und der dringende Tatverdacht rechtfertigte eine Festnahme und damit das Abführen im Polizeigewahrsam.

Wenn Du minderjährig bist, muss bis zu einem bestimmten Alter ein Erziehungsberechtigter bei der Befragung durch die Polizei dabei sein. Allerdings kann ich Dir jetzt nicht sagen, bis zu welchem Alter das so ist.

Wenn man natürlich einen großen Zirkus veranstalten will und sich sicher ist, dass Du die Person bist, die den Sachschaden angerichtet hat, dann will man Dich möglicherweise bloßstellen und rennt noch mit einem Megafone durch die Schule und brüllt Nosans99 hat Sachbeschädigung begangen.

Normalerweise gilt man allerdings als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das heißt, man achtet auch auf Persönlichkeitsrechte des im Verdacht stehenden. Denn wenn sich herausstellt, dass Du nicht die Person warst, wäre Dein Ruf dennoch ruiniert, weil alle glaubten, Du wärst der Sachbeschädiger.

Gruß Matti

Danke für die umfassende Antwort.

Erzieherische Massnahme.

Sowas kann wahre Wunder wirken. Etwas zu beschädigen ist vielleicht doch nicht so cool wie gedacht :-)

Wenn sie es getan hat wohl schon. Ging dabei natürlich auch um Abschreckung.