Darf die Polizei mich bei Trunkenheit am Steuer vorladen
Meine Blutprobe ergab 1,16 Promille. Ich bekam eine Vorladung von der Polizei, um mich zu äußern. Ich hatte dann telefonisch dort mitgeteilt, dass ich keine Aussage machen möchte. Ca. 3 Wochen danach bekam ich vom Amtsgericht per Beschluß mitgeteilt, dass ich nicht mehr fahren darf, da mir mit hoher Wahrscheinlichkeit der Führerschein entzogen wird. Von der Staatsanwaltschaft habe ich noch keinen Bescheid.
Heute bekomme ich erneut eine Vorladung der Polizei "erneute Vorladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft".Handschriftlich ist druntergeschmiert"falls Sie nicht erscheinen sollten, so werde ich Sie zu Hause oder an der Arbeitsstelle aufsuchen".
Dürfen die das? Was soll ich jetzt machen?
12 Antworten
Sicher darf Dich die Polizei vorladen. Aber Du brauchst nicht zu kommen.
Selbst wenn eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen sollte, musst Du zwar gehen - aber höchstens Angaben zur Person machen. Dann kannst Du die Aussage verweigern.
Aber das wird Dir nicht viel helfen, den Führerschein bist Du nun erst einmal los. Wie lange - wirst Du noch erfahren.
Hoffentlich war es eine Lehre für Dich.
Mit lieben Grüßen - von Hermann
Du kannst telefonisch schonmal garnicht rechtswirksam mitteilen, dass du vom Aussageverzichtsrecht Gebrauch machen willst, da das AUSSCHLIESSLICH SCHRIFTLICH zu erfolgen hat, damit man ggf. Nachweis führen kann (Anhörungsbogen mit Unterschrift).
Das nächste ist, dass die Staatsanwaltschaft schonmal garnichts anordnen kann sondern das Gericht...
Ich würd dir dringend nahelegen, da persönlich aufzukreuzen und ggf. was zur Niederschrift vorzusprechen und zu dem Käse stehen, den du gebaut hast...Wer mit 1.16 Promille erwischt wird und sich nicht der darauffolgenden Realität und Strafe stellen kann, hat mit Fahrzeugen auf der Straße eh nix verloren!
Du hast es ausgefressen, also stell dich auch den Konsequenzen...Wer trinken kann wie ein Mann sollte auch zu seinen Taten stehen wie ein Mann
Hingehen, was sonst? Das mit dem zu Hause aufsuchen ist durchaus ernst zu nehmen.
Natürlich dürfen die das. Du solltest hin gehen.
Dürfen sie NICHT! Du kannst die gesamte Prozedur "aussitzen" oder aber (was ich Dir rate) einen Rechtsanwalt aufsuchen. Schön ist, dass der Schrieb von dem Du sprichst, sicherlich unterzeichnet ist. Dein Rechtsanwalt wird seine wahre Freude an der handschriftlichen Aufforderung haben.
so is es! DH