Darf die Polizei meinen Verlauf ansehen?

5 Antworten

Sie müssen zunächst das Zivilrechtliche und das Strafrechtliche trennen. Eine Abmahnung wegen einem Download ist der Zivilrechtliche Teil, auch die Kosten die hierfür anfallen. Für den strafrechtlichen muss der Geschädtigte Strafanzeige stellen, was in der Regel bei einzelnen Verstössen nicht gemacht wird, da sonst der Aufwand zu hoch wäre, oder ein öffentliches Interesse von Seiten der Staatsanwaltschaft vorhanden sein, so dass diese Ermittlungen einleitet. Ohne weitere Hintergründe zu kennen, rate ich ihnen, einen auf Urheberrecht spezialisierten Kollegen aufzusuchen, der sich der Sache annimmt und prüft, ob die Kosten gerecht sind, die Sie bezahlen sollen.

KaterKarlo2016

Danke aber das hab ich schon alles gemacht und wir sind auf der sicheren seite, bin aber nur sehr paranoid wegen dem allen, denn ich muss sagen ich will in keiner welt leben in der alles und jeder überwacht werden kann egal wo ... auch wenn es zu unserer "sicherheit" beitragen soll

@Nauka1988

Deutschland entwickelt sich immer mehr zum gläsernen Staat.

Wenn die Staatsanwaltschaft das für nötig hält und einen richterlichen Beschluss bekommt dann ja. Die dürften sogar alle Geräte beschlagnahmen die etwas mit dem Internet zu tun haben. Laptop, PC, Handy, ... und schauen was du noch alles gemacht hast.


Ohne jetzt genaue Kenntnisse dazu zu haben, würde ich sagen, dass die Kanzlei ja einen Anspruch erhoben hat, als sie die Polizei eingeschaltet hat. Dieser galt dann für eine bestimmte Seite bzw. einen konkrete Datei. 

Ich bin mal naiv und hoffe, dass die Polizei sich wenn auch nur dafür interessiert. 

Wenn dein Handy beschlagnahmt wird, dann wird es auch mit richterlichem Beschluss ausgewertet.

Nur mit richterlichem Beschluss

Eine kurze Antwort die meine Frage so einfach beantwortet ... genial :)

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die das Leben lebenswert machen ;)