Darf die Polizei meine PlayStation mitnehmen?

4 Antworten

Natürlich sind die Beamten bei einem Verdacht auf illegale Dinge berechtigt, deine Sachen zu konfiszieren. Wenn sich alles aufgeklärt hat, wirst du sicher alles wieder zurück bekommen. Ich hoffe du bist dir keiner Schuld bewusst.

Da wirds um die Festplatte in der PS5 gegangen sein. Wenn die analysiert ist, bekommst du sie wieder.

Das dauert 50 jahre

Stell dir folgende Fragen:

  • Hat die Playstation eine Festplatte?
  • Hat die Playstation Zugang zum Internet?

Wenn du diese Fragen beantworten kannst, weißt du, dass man damit etwas illegales machen kann. Und ich hätte den Router auch mitgenommen. Glück gehabt.

  • Hat die Playstation eine Festplatte? :
  • ja, hat sie aber was sollte man da bitte drauf laden?
  • Hat die Playstation Zugang zum Internet?
  • Ja, eine Playstation hat Internet Zugang, nur fehlen der Playstation viele HTML Zertifikate, heißt man kann dort nur auf beschränkt viele Seiten gehen. Und außerdem ist das, das Clear Web dort kann man sich kein Tor Browser runter laden.

Hallo,

dir muss ein Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt worden sein. In diesem steht, nach was alles durchsucht werden darf.

In der Regel befindet sich ein Passus "elektronische Speichermedien" => Das schließt die Playstation 4 mit ein.

Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, wie es weiter geht, hierzu ist der Grund der Durchsuchung wichtig:

  1. Die Playstation wurde in Form einer widerrechtlichen Bestellung erworben => Sie unterliegt dem Verfall, du erhälst sie nicht wieder.
  2. Die Playstation kann als Beweismittel dienen, da darauf Daten gespeichert sein könnten, dies wird ermittelt und verneint => Du bekommst sie nach Abschluss des Verfahrens wieder.
  3. Es stellt sich heraus, dass du schuldig diverser "Vermögensdelikte" bist, wie z.B. Betrug in Ebay. In dem Fall kann seit der Gesetzesnovelle 2017 die Playstation als "Vermögenswert" eingezogen werden. Dieser wird anschließend verkauft und der oder die Geschädigten können so über den Staat zivilrechtliche Ansprüche geltend machen (Im Detail: Das sogenannte "Adhäsionsverfahren" gibt es jetzt eben nicht nur bei Körperverletzungsdelikten, sondern auch bei Vermögensdelikten). => Du kriegst die Playstation abweichend von Punkt 2 nicht wieder.
  4. Mit der Playstation wurden tatsächlich Straftaten begangen (z.B. durch das Abspeichern von Kinderpornos auf der Festplatte). Damit ist die Playstation ein Tatmittel und unterliegt der Einziehung. => Du erhälst sie nicht wieder.

Die Ladekabel bekommst du wieder. Diese sind nur sichergestellt worden, um die Beweissicherung der Geräte zu ermöglichen und fallen unter keinen der oben genannten Punkte. Diese erhälst du also nach Abschluss des Verfahrens wieder.

Zwei Anmerkungen:

  • Über Konsolen werden oft genug Straftaten begangen... auch wenn man es sich nicht vorstellen kann ;-)
  • Ich hätte den Router auf jeden Fall mitgenommen. Glückwunsch zu deiner Überzeugungskunst :D
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eben. Ist mir ein Rätsel, wieso der Route beim Verdächtigen verblieb.

@wiki01

Du kannst ja nie wissen, wieviel Ahnung der jeweilige Kollege von der Materie weiß...