Darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen ohne meine Einverständnis?

11 Antworten

Grundsätzlich musst du unterscheiden:

In § 94 StPO geht es um Sicherstellung oder Beschlagnahme:

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

Eine Einwilligung ist bei der Beschlagnahme deshalb nicht erforderlich.


Die Polizei fragt nicht nach einem Einverständnis, außer bei einem Staatsanwalt oder einem Richter je nach Rechtslage.

Ansonsten zieht die Polizei die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen durch.

Es interessiert gar nicht, ob Deine Freundin oder sonstwer damit einverstanden wäre. Wenn das Gesetz eine Sicherstellung oder Beschlagnahme vorschreibt, wird das gemacht.

Und dass da noch ein Handyvertrag läuft, interessiert auch nicht. Darum kann sich der kümmern, der da Vertragspartner ist.

Wie?

Ganz einfach. Karte Sperren, neue ausstellen lassen, in ein anders Handy und weiter gehts. Das ist nur eine Frage weniger Tage und man kann einen solchen Vertrag wieder nutzen.

Und nein, die Kosten für eine solche Aktion werden nicht erstattet - da ja sicher sogleich dieser Punkt hinterfragt werden könnte.

An Deiner Geschichte ist zudem extremst was faul.

Vertragsverbote gibt es nicht. Solltest Du und Deine Freundin tatsächlich der Meinung sein und der das erzählt haben, hat der gelogen.

Wenn dem daraufhin Deine Freundin ein Handy bezahlt, ist sie ihm wohl voll auf den Leim gegangen. Alles, was der wollte, war eine Dumme zu finden, die ihm ein Handy kauft, dass dann nicht auf seinen Namen läuft zudem.

Warum?

Weil der damit, mit einem für ihn anonymen Handy dann offensichtlich noch anderen Unsinn angestellt hat - unter dem Namen Deiner Freundin.

Mit einem solchen Teil kann man dann munter, meint man, irgendwelche Sachen machen, er taucht aber nicht er bei einer Feststellung des Anschlussinhabers auf, sondern jemand anderes - in dem Fall Deine Freundin.

Die Polizei kommt nicht wegen eines nicht existierenden Vertragsverbotes bei ihm vorbei, auch nicht wegen einer längst zurückliegenden Schlägerei, sondern weil der wieder was ausgefressen hat - entweder was geklaut oder mit Diebesgut gehandelt hat, mit Dope handelt, Waffen bzw. verbotene Gegenstände vertickt, sowas in der Art.

Und deswegen hat man auch das Telefon mitgenommen, weil da drauf sind eventuell die Beweise für diese neueren Sächelchen, die der Typ mit dem Handy eingefädelt hat, das Deine leichtgläubige Freundin ihm besorgt hat.

Also, lasst euch nicht verarschen, der Typ erzählt glattweg Lügen, dass sich die Balken biegen.

Karte sperren, Handy abschreiben, niemals mehr irgendwas dem geben oder für den tun oder auch nur Kontakt mit dem halten oder reden oder sonstwas, erledigt.

Die Eigentumsverhältnisse sind in diesem Fall egal. Der Freund nutzt das Handy mutmaßlich für kriminelle Tätigkeiten und diese gilt es zu ermitteln. Stell dir vor, sie leiht ihm ihren Wagen und er überfällt damit eine Bank. Dann ist der Wagen für die Spurensicherung auch erstmal weg.

Würde ich auf alle Fälle anfechten. Die Polizei beschlagnahmt ein Handy einer Unbeteiligten Person wegen einer Schlägerei? 

Auch verstehe ich nicht wieso der Freund deiner Freundin keine Verträge mehr abschliessen darf? 

Wenn ich die Sache richtig verstanden habe ist der zivilrechtliche Prozess vorbei (da er ja zu Schadensersatz verurteilt wurde) und nun ermittelt die Polzei im Ramen des Strafprozesses. Wieso hat die Polizei denn damit so lange gewartet? Und wie kommt es dass der Freund keine Verträge schliessen darf? Das macht doch alles keinen Sinn?!

Meinst du wirklich die holen sich das Einverständnis wenn sie Sachen beschlagnahmen?

Das wäre ja lustig ... "Nein, das Beweismittel dürfen sie nicht mit nehmen!" "Ok, dann nicht ..." ;-)

...lieber Gott, sende Hirn :-)