Darf die Polizei immer Überwachungskameras einsehen?

8 Antworten

Das Nutzen des fremden Behindertenausweises stellt eine Straftat nach § 281 StGB dar. Zur Verfolgung dieser Tat kann die Polizei auch die Bänder von Obi einsehen. Gibt OBI die Bilder/Filme nicht freiwillig heraus (was aber kaum zu erwarten ist), so könnten die Filme sogar beschlagnahmt werden, es wäre sogar eine Durchsuchung zum Auffinden der Filme möglich.

Ob das Parken auf einem Behindertenparkplatz tatsächlich ordnungswidrig war, sollte überprüft werden. Dessen Verkehrsschilder müssten aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung dort stehen, eine Ahndung gegen Zuwiderhandlungen ist sonst mit öffentlich-rechtlichen MItteln nicht zulässig.

Die Kamera gehört wem? Obi. Und wem gehören dann die Bilder? Eben, Obi.

Nun gut.

Die Polizei kann natürlich zum Obi gehen und fragen, ob sie die Bilder bitte bekommen. Und wenn der Obi der Polizei die Bilder einfach so gibt, dann hat die Polizei die Bilder einfach.

Warum soll die Polizei nicht fragen und freiwillig herausgegebene Bilder nicht einfach nehmen dürfen?

Du kannst zudem davon ausgehen, dass Obi der Polizei die Bilder einfach so gibt, denn die sind ja selbst daran interessiert, dass die Polizei auf deren Privatparkplatz (aber immer noch öffentlicher Verkehrsraum) für Ordnung sorgt, kostenfrei zudem für die, denn ansonsten müssten die das selbst machen.

wenn er glaubwürdig genug war sollt es passen.aber natürlich darf die polizei das video einsehen, ob sie s machen glaub ich nicht.ich denk auch sie hätten es direkt vor ort angeschaut:)

Mal außer der Reihe:

Gibts es bei OBI nicht genügend Parkplätze, ohne dass jemand unberechtigt einen Behindertenparkplatz benutzt ?

Oder klemmts beim Einparken (die Beh.P sind ja i.d.R. breiter)?

Werde ich nie verstehen, habe ich auch noch nicht gemacht und bleibt auch so.

Aber: soissesnunmal

die polizei wird die wahrscheinlich einsehen dürfen